Bekommt man einen Erbschein gleich mit beim Amtsgericht?

4 Antworten

Es gibt zwar grundsätzlich auch Teilerbscheine, die sind aber die Ausnahme und bringen auch sehr wenig. Die Erbengemeinschaft kann nämlich immer nur gemeinsam handelt.

Bei einem eindeutigten notariellen Testament braucht man keinen Erbschein, da reicht die beglaubigte Abschrift des Testaments und der Eröffnung aus um z.B. auf Konten zugreifen zu können.  Natürlich müssen auch da alle Erben zustimmen. 

Eindeutig heißt dabei in der Regel, das die Erben vollständig namentlich benannt sind.




1-2 Wochen klingt gut. Dem Grundbuchamt reicht das Testament nicht. Die wollen tatsächlich einen Erbschein.

Der Erbschein wird sicher etwas länger brauchen. Die Bearbeitungszeit hängt auch davon ab, ob es ein strittiges oder unstrittiges Verfahren ist.

Am schnellsten geht es natürlich, wenn alle im Testament benannten Personen und alle gesetzlichen Erben den Antrag gleich bei der Beantragung zustimmen.  Ansonsten wird das Gericht alle nämlich jeweils erstmal zur Stellungnahme auffordern, was Zeit kostet.









Was ist denn ein Haupterbe? Erbe ist Erbe.

Nein, du bekommst nicht gleich den Erbschein mit.

Es muss ja auch noch geprüft werden, ob es nicht vielleicht noch andere Testamente gibt. Eine beglaubigte Testamenteröffnung heißt nicht, dass es nur ein Testament gibt.

Ein Erbschein ist relativ teuer und wird nur in sehr wenigen Fällen überhaupt benötigt.  Er wird bei Gericht oder bei einem Notar bestellt und wird im Normalfall innerhalb weniger Tage vom Gericht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers an einen der Erbberechtigten zugestellt.  Er ist zb. Erforderlich wenn Grundbuch- änderungen oder Berichtigungen ohne Existenz eines Testaments vorzunehmen sind.

Vielen Dank! Ja wir brauchen den für das Grundbuchamt . Kannst du sagen, wie lange das in etwa dauert?

@Paulina42

Liegt denn kein Testament vor? Das ersetzt in vielen Fällen den Erbschein. 
Die Zustellung dauert ca. 1 bis 2 Wochen

@verreisterNutzer

Banken brauchen auch einen Erbschein. Testament ersetzt keinen Erbschein, da es ja viele Testamente geben kann und nur das Letzte ist gültig. 

@Lukas220999

Banken brauchen garantiert keinen Erbschein.....  Wenn sie einen verlangen, kann man die Kosten anschließend von der Bank zurückverlangen da es unbegründet ist.

@verreisterNutzer

So ganz stimmt es nicht. Nur mit dem Erbschein kannst Du zu 100% nachweisen das Du bereichtigt bist dieses bei der Bank zu machen.

Als mein Vater gestorben war haben wir 2 Erbscheine beantragt und bekommen und nur mit Kopien gearbeitet, denn das original oder beglaubigte kopie braucht fast keiner. Oft war es auch so das sachen nur unter Vorbehalt gemacht wurden. Zeitungsabo beenden, Automatische Spenden beenden usw., bis der Erbfall festgestellt worden war und die berechtigten Erben.

Den das bescheinigt der Erbschein. Und das kann etwas dauern, alle haben aber schon mal unter Vorbehalt etwas gemacht. Allein mit der Todesanzeige des Vaters haben sie es gemacht. Denn das muß das Amt sehr schnell bescheinigen.

@ch62718ris

Testament ersetzt keinen Erbschein, da es ja viele Testamente geben kann und nur das Letzte ist gültig.

Auch Banken müssen ein eindeutigtes notarielles Testament und die Eröffnungsurkunde als Nachweis der Erbenstellung akzeptieren. Mehrere Testamente würden sich aus der Testamentseröffnung ergeben.

Allerdings muß das Testament eben auch eindeutig sein, d.h. wenn das Testament mehrere Seiten lang ist oder unbestimmte Erben, z.B. die Kinder von XY, eingesetzt sind, kann die Bank einen Erbschein verlangen. 

Für einseitige Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen braucht man gar keinen Erbschein.

1-2 Wochen klingt gut. Dem Grundbuchamt reicht das Testament nicht. Die wollen tatsächlich einen Erbschein.

bekommst du vom notatiat, aber erst nach der testamenteröffnug, kann bis zu 6 Wochen dauern

Keinesfalls bekommt man einen Erbschein vom Notariat sondern nur vom Gericht nachdem es notariell oder persönlich bei Gericht unter eidesstattlicher Versicherung beantragt wurde.....
Und nach Testamentseröffnung schon mal überhaupt nicht, da ein notariell verfasstes Testament in aller Regel die gleiche Aussagekraft wie ein Erbschein hat.