Bekommt man mit dem Erbschein eine Liste zugeschickt über die Erbsachen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, sie gibt es wirklich!!! Wenn man beim Nachlassgericht den Erbschein beantragt, das habe ich vor 3 Jahren dort gemacht, da es billiger ist als beim Notar,.......bekommt man Vordrucke für die gesamte Erbmasse. die dort eingetragen wird.......und es müssen zusätzliche Fragen beantwortet werden.

Man bekommt einen sogenannten Wertfragenbogen, der vom Erbe auszufüllen ist.

Er enthält:

  1. Nachlassmasse am Todestag mit; Bargeldangabe; Guthaben bei Sparkassen und Banken,Wertpapiere und Sparkassenbriefe, Forderungen an Dritte(Hypotheken, Grundschulden....), Lebensversicherungen, Sterbegelder und andere Versicherungen,Kunstgegenstände, Schmuck, Smmlungen, Grundbesitz (eingetragen im Grundbuch):::::

  2. Sonstiges Vermögen...z.B. Maschinen, Viehbestand.....Patente

  3. Nachlassverbindlichkeiten am Todestag... Todesfallkosten, Schulden des Erblassers.......und, und und!

Nach diesen Angaben des Wertebogen wird die Werteberechnung durch das Amtsgericht durchgeführt, dann wird der Erbschein ausgestellt, der nach Grösse und Masse des Erbes bezahlt werden muss!!! LG elenore

Dankeschön für das goldene Sternchen, habe mich sehr gefreut

Um den wenig zielführenden Antworten bislang mal etwas substanttiertes beizusteuern:

Die Einschaltung reines Notars kostet unnötig Geld, dass sollte man gleich selbst beim Nachlassgereicht beantragen und sparen :-)

Der Erbschein kostet Geld. Um dessen Gebühren zu bemessen, musst du dem Nachlassgereicht ein Wertermittlungsbogen, also ein Nachlassverzeichnis mit Vermögens- und Schuldenposten ausgefüllt und unterschrieben einreichen, sonst gibt es keinen Erbschein.

Zum download des Bogens NS 17:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/ag-pw/nachlass/ns17.pdf?start&ts=1180094848&file=ns17.pdf

Wenn du darin der "Beiziehung der Erbschaftssteuerakten" nicht zustimmst, prüfen die sehr genau, warten die Mitteilung des Finanzamtes ab und die Ausstellung dauert erheblich länger :-(

G imager761

Es gibt keine Liste, da im Testament auch nicht speziell aufgeführt ist was für Dinge vererbt werden.

Es steht nur drin XY hat von YZ geerbt. Damit kann dann XY z.B. auf die Bank gehen und das Konto von YZ auflösen usw.

ich weiss nur von einer Liste, die die Hinterbliebenen ausfüllen müssen ,was die Verstorbene an Vermögen hinterlässt. Dort steht ein Satz , dass auch bares Vermögen dort eingetragen werden muss. Auch so etwas wie Wertgegenstände usw. Mit dem Erbschein hat das meines Erachtens nicht viel zu tun .

Woher soll denn das arme Nachlassgericht jeden einzelnen Gegenstand, jede Forderung und jedes sonstige Recht kennen, die vererbt worden sind?

Eben, und deshalb verlangen die ja eine Liste - denn die Gebühr des Erbscheins bemisst sich nach der Höhe des Nachlasses :-O