Sterbeanzeige und Fragebogen vom Nachlassgericht?

4 Antworten

Du schreibst uns und Oma, die im Pflegeheim war. An wen ist das Schreiben adressiert, an dich und deine Geschwister oder an deine Mutter/Vater (= Kind der Oma). Kann es sein, dass für die Oma ein Betreuer bestellt war? 

Oder die Oma hat ein Testament oder Erbvertrag gemacht, der bei Gericht hinterlegt ist. 

Sonst sind zumindest mir keine Gründe bekannt, warum das Nachlassgericht von sich aus tätig wird.

Die Tochter wurde angeschrieben.

kein Betreuer,lebte in einem Pflegeheim.

Soweit man weiss wurde kein Erbvertag oder Testament gemacht.

Sozialamt hat anteile an der Pflege mitbezahlt, kann das ein Grund sein?

@Benzinfabrik

Das kann ich dir nicht beantworten, könnte sein, im SGB kenne ich mich nicht aus. Das einzige was ich noch gelesen habe, dass es in Bayern eigene Vorschriften über die Erbenermittlung gibt.

 Falls es noch Geschwister der Tochter gibt, würde ich mal klären, ob die ebenfalls angeschrieben wurden. Wenn die Oma noch ein eigenes Haus hatte, wäre es denkbar,  dass das Sozialamt die Erbenermittlung angestoßen hat. 

evtl. gibt es ja was zu erben und deshalb muss der Fragebogen ausgefüllt werden

P.S. es gibt Freigranzen in Bezug auf die Erbschaftssteuer

Soweit wir es wissen gibt es kein Barvermögen bzw bei einer Bank.

habe gehört es kann dort auch ein Testament hinterlassen worden sein.

Die Frau hat nicht mehr bei sich selbst gewohnt sondern im Pflegeheim. Bei der Auflösung ist nichts gefunden worden

@Benzinfabrik

Bogen trotzdem ausfüllen und einreichen - auch wenn es nichts zu erben gibt

Übrigend kann man ein Eirbe auch ausschlagen

(z. B., muss man KEINE schulden übernehmen), aber er geht nur alles (ohne wenn und aber - auch Schulden)oder gar ncihts

Es geht entweder um ein Erbe oder um schulden die dan der erbe oder die Famielei tragen mus zb Würde es die kosten fürs grab sein usw.Wichtieg ist aber das ihr vorhewr erfahrt was das erbe ist da es auch schulden sein können und das kann ein grund zum ausschlagenseindeswegen wird es wohl ein fragebogen geben damit die Erben zu ermitteln sind.

Das kann verschieden Gründe haben....

1. Die Oma hatte nur Schulden zu vererben und die nach Ordnung ersten Erben, haben bereits das Erbe ausgeschlagen, dann werden nach und nach alle Erbberchtigten der Ordnungen angeschrieben bis entweder jemand das Erbe antritt und die Schulden bezahlen muss, oder alle Erbberechtigten das Erbe ausgeschlagen haben. Wenn alle Berechtigten das Erbe ausschlagen erbt der Staat sowohl Vermögen wie auch Schulden

2. Die Oma hat Euch in Ihrem Testament berücksichtigt und Ihr erbt Sach- oder Vermögenswerte.

3. Dem Gericht ist kein Erbe einer höheren Ordnung bekannt und auch nicht existent.

Die Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge sind:
Ehepartner erbt den Hausstand und einen Teil des Vermögens, der Höhe nach unterschiedlich je nachdem wie die nächsten Ordnungen berechtigt sind
1. Ordung die leiblichen und adoptierten Kinder des Erblassers und deren Nachkommen
2. Ordnung Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
3. Ordnung Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
4. Ordnung Urgroßeltern und deren Abkömmlinge
5. Ordnung und fernere Ordnungen, weitere Voreltern und deren Abkömmlinge