Scheidungsurteil von 1976 für Erbschein fehlt
Für die Antragstellung auf einen Erbschein für unsere verstorbene Mutter brauchen wir ihr Scheidungsurteil, das es aber auch im Amtsgericht nicht mehr gibt. Auch auf der Eheurkunde wurde dieser Eintrag versäumt wie mir heute vom Standesamt Bremen mitgeteilt wurde ( Eheschließung Bremen 1958, Scheidung Magdeburg 1976) Da wurde zu DDR Zeiten nichts kommuniziert. Wir haben im Stadtarchiv Magdeburg eine öffentliche Todesanzeige unseres 1977 verstorbenen Vaters gefunden, auf dem auch unsere Mutter und das Datum der Scheidung aufgeführt wird. Das ist das einzige Dokument mit einem Scheidungsvermerk, das wir haben. (außer auf der Sterbeurkunde unsres Vaters , die aber nicht anerkannt wird) Dem Standesamt Bremen genügt die Todesanzeige aber nicht um die Eheurkunde nach 38 Jahren auf den rechtmäßigen Stand zu bringen. Man verweist uns wieder an das Nachlassgericht in Magdeburg, das das Dokument vielleicht anerkennen könnte - oder eben auch nicht. Wir haben bei diesem Amtsgericht nur schlechte Erfahrungen gemacht, wir wurden arrogant behandelt und es wurde in keiner Weise der Versuch unternommen, uns behilflich zu sein. Wir wurden von einem Amt zum ändern geschickt, und erhielten oft widersprüchliche Informationen. Dabei geht um kein Vermögen sondern um das Konto unserer Mutter. Geld, das sie für ihre Beerdigung zusammengespart hatte! Damit wir uns keine Sorgen machen sollten. Es ist echt ein Skandal! Was können wir jetzt noch tun? Alle Bemühungen sind gestrandet. Kann uns jemand helfen? Wir sind dankbar für jeden Rat ! Martina
1 Antwort
Folgender Rat vorab: http://www.helpster.de/scheidungspapiere-verloren-was-tun_170532
Sie können auch jederzeit selbst zum Familiengericht gehen und dort eine erneute Ausfertigung des Scheidungsurteils beantragen. Für diesen Schritt benötigen Sie keinen Rechtsanwalt, da sich der Rechtsanwaltszwang nur auf das eigentliche Scheidungsverfahren bezieht.
Da der / die Verstorbene nicht selbst beantragen kann, sollten hier der / die Erben einen formellen schriftl. Antrag stellen. Da im Zivilrecht die Einhaltung von Formvorschriften von bes Bedeutung ist / ein Fehler den Erfolg vereiteln kann, sollten der / die Erben einen RA damit beauftragen wenn sie unsicher sind.
Wird dem Antrag nicht entsprochen, zB weil die Urschrift inzw untergegangen ist, sollte diese Mitteilung des FG das weitere Verfahren vereinfachen. Natürl wird die Ausfertigung kostenpfl sein, der voraussichtl geringe Betrag dürfte hier jedoch unerhebl sein.