Scheidungsurteil von 1976 für Erbschein fehlt

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Folgender Rat vorab: http://www.helpster.de/scheidungspapiere-verloren-was-tun_170532

Sie können auch jederzeit selbst zum Familiengericht gehen und dort eine erneute Ausfertigung des Scheidungsurteils beantragen. Für diesen Schritt benötigen Sie keinen Rechtsanwalt, da sich der Rechtsanwaltszwang nur auf das eigentliche Scheidungsverfahren bezieht.

Da der / die Verstorbene nicht selbst beantragen kann, sollten hier der / die Erben einen formellen schriftl. Antrag stellen. Da im Zivilrecht die Einhaltung von Formvorschriften von bes Bedeutung ist / ein Fehler den Erfolg vereiteln kann, sollten der / die Erben einen RA damit beauftragen wenn sie unsicher sind.

Wird dem Antrag nicht entsprochen, zB weil die Urschrift inzw untergegangen ist, sollte diese Mitteilung des FG das weitere Verfahren vereinfachen. Natürl wird die Ausfertigung kostenpfl sein, der voraussichtl geringe Betrag dürfte hier jedoch unerhebl sein.