Erbrecht: gemeinsame Möbel an den Erben abgeben?

4 Antworten

Soweit Sie Sachen gemeinsam gekauft haben, bleibt ihr hälftiges Miteigentum erhalten. Das heißt, an die Erben geht nur die Miteigentumshälfte ihres Freundes über. Der Fall scheint mir so zu liegen, dass hier eine Lösung im Verhandlungswege mit den Erben gesucht werden sollte. Bei einigem gegenseitigen Verständnis wird man ihnnen doch die Sachen belassen können, die sie gemeinsam mit ihrem Freund benutzt haben, unabhängig davon, wer beim Kauf die Rechnung bezahlt hat. Sprechen Sie mit den Erben darüber.

Alles, was Deinem Freund gehört hat, geht nun an dessen Erben (und zwar nicht nur zu 50%, sondern komplett). Inwieweit hier nachweisbar ist, wem was gehört hat, wird man nur im Einzelfall beurteilen können. Wichtig ist: da Du (wenn es kein anderslautendes Testament gibt) nicht gesetzliche Erbin Deines Freundes wirst, darfst Du nichts von dem, was ihm gehört hat, behalten, es sei denn, die Erben erlauben es.

JuLieAndrews 
Fragesteller
 30.06.2013, 23:48

Alles was Seins war. Wie Kleidung etc habe ich den Eltern gegeben. Wir haben alles gemeinsam gekauft. Zb hat er die Waschmaschine bezahlt und ich ihm dann die Hälfte zurückgegeben. Wir haben immer gesagt es ist unser und haben gleich verdient. Wer soll denn da jetzt sagen wem was gehört. Das kann doch kein Mensch nachweisen. Ich will mich nur rechtlich absichern. Nicht das die mir die Bude leerräumen und die sogar Anspruch auf meine Sachen erheben nur weil er nen Teil zugezahlt hat.

SaVer79  30.06.2013, 23:56
@JuLieAndrews

Am besten ist, man setzt sich mal zusammen und bespricht das Ganze!

imager761  01.07.2013, 07:55
@JuLieAndrews

Wir haben alles gemeinsam gekauft. Zb hat er die Waschmaschine bezahlt und ich ihm dann die Hälfte zurückgegeben. Wir haben immer gesagt es ist unser

Ich kann dich ja verstehen, aber leider hat der Gesetzgeber in diesem Fall Anschaffungen nichteheliche Lebensgemeinschaften eben nicht geregelt wie bei Ehepaaren ("Voraus") :-(

Und leider vergessen Paare meist, dies für den Fall, der neben Tod ja auch Trennung sein kann, zu dokumentieren, etwa mit gemeinsamen Kaufverträgen, Überweisungen "Anteil Bettkauf" usw.) :-(

Da fehlt dir leider jede rechtliche Handhabe und ich kann dir nur raten, dich mit den Erben zu verständigen und Ihnen ein Angebot zu machen, dass dem hälftigen Zeitwert des Hausrats entspricht.

Lehnen sie ab und verwerten die Gegenstände selbst, haben sie das Recht auf Ihrer Seite.

G imager761

Muss ich dem Erben wie bei ner Scheidung 50% abgeben ?

Eine Scheidung gibt es nur bei Verheirateten. Die Erben werden Rechtsnachfolger. D.h. sie treten in nahezu alle Rechten und Pflichtten ein. Insoweit wäre das Eigentum des Erblassers an die Erben herauszugeben, sofern diese das Fordern. Eine Auseinandersetzung würde rechtlich ähnlich laufen wie bei einer Trennung.

Prakisch ist es natürlich insoweit anders, als das bei einer Erbschaft die Erben nicht unbedinkt Verwendung für die Gegenstände haben. Für gewöhnlich haben die meisten Leute ja bereits eine eingerichte Wohnung, so das sich das Intresse an gebrauchten Möbeln stark in Grenzen hält.

Was passiert jetzt mit den Möbeln ?

Das müßten Sie mit den Erben klären.

Wir standen beide im Mietvertrag.

Die Rechtsnachfolge gilt auch für den Mietvertrag.

Unverheiratet, gibt es leider keinen Voraus n. § 1932 BGB an den dem Haushalt zugehörenden Gegenständen :-(

Alles, was du nicht ausdrücklich mit Kaufvertrag, Rechnung, Überweisung mit dementsprechenden Verwendungszweck uws. als dein (hälftiges) Eigentum nachweisen kannst, gehört zum Nachlass deines verstorbenen Freundes und damit den Erben :-O

Das gilt auch für das von den Eltern bezuschußte Bett: Im Zweifel haben sie damit ihrem kranken Sohn, nicht der Freundin helfen wollen :-(

Da kannst du allenfalls versuchen, es Ihnen abzukaufen - allermeist sind Gebrauchtmöbel von geringem Interesse für Erben :-)

G imager761