Erbrecht als Deutsche in der Türkei?

4 Antworten

Ich bezweifle, dass es ein Erwerbsverbot für Deutsche in dieser Region gibt. Türkische Nachlassfälle sind in Deutschland relativ häufig und oft sind die Kinder deutsche Staatsbürger. Das habe ich noch nie mitbekommen, kann es aber natürlich auch nicht ausschließen.

Die Erbfolge richtet sich nach türkischem Erbrecht. Da bist du als Kind zumindest gesetzlicher, aber hier wohl auch testamentarischer Erbe. Ob dieses Erwerbsverbot auch für den Erwerb von Todes wegen gilt, wäre zu prüfen. Ich gehe aber davon aus, dass der türkische Notar darauf hingewiesen hätte. Ansonsten ruf doch einfach mal beim türkischen Nachlassgericht an und versuch eine Auskunft zu erhalten.

Ja, erben darfst du, nur nicht kaufen

Ich kenne die Regelung nicht und kann auch kein türkisch, deswegen ist das mit Vorsicht zu genießen:

Wenn der Erwerb verboten ist, dann meint das nach meinem Verständnis auch den Erwerb von Todes wegen. Ich bezweifle allerdings, dass diese Regel derart absolut ist und keine Ausnahmen enthält.

Das Erbstatut, also das Recht nach dem vererbt wird, bestimmt sich in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Erblassers. Allerdings kenne ich das türkische IPR nicht, ggf. besteht zwischen Deutschland und der Türkei ein Staatsvertrag zur Regelung dieser Frage.

Es gibt den deutsch-türkischen Konsularvertrag von 1929. Die Erbfolge richtet sich für das unbewegliche Vermögen in der Türkei nach türkischem Erbrecht.

Bitte frage den Notar. Hier kannst Du keiner Antwort ausreichend vertrauen. Es geht um ziemlich viel.

Vermutlich sprichst Du auch gut türkisch. Frage bei den Behörden dort telefonisch an. Doch frage mehrmals, denn bei Behörden gibt es auch zuweilen Leute, die irgendwas erzählen, ohne es genau zu wissen.