Trennung -> Umzug -> Wem gehört Kinderzimmer?
Hallo.
Da ich nach einer Trennung bald in eine neue Wohnung ziehen werde wollte ich mit meiner noch-Frau die Möbel aufteilen (sie bleibt in der Ehewohnung, ich ziehe aus).
Bei allem was wir bereits vor der Ehe besessen haben ist die Sache klar. Aber bei den in der Ehezeit gekauften Möbeln und anderem Hausrat leider nicht.
Vor allem um die Möbel im Kinderzimmer gibt es Differenzen.
Einer von uns (A) ist der Meinung die Möbel gehören dem Kind und sind nicht Teil der "Verhandlungsmasse". Der andere von uns (B) ist der Meinung die Möbel wurden von den Eltern gekauft und gehören den Eltern.
Mit "gehören" sind die Eigentumsverhältnisse gemeint.
Wer hat Recht? A oder B?
5 Antworten
Grundsätzlich gehören sie den Eltern. Ihr solltet überlegen, was wichtig ist. Das Wichtigste vorweg: wie ist die Umgangsregelung? Wo wird deine Tochter leben, wie lange? Wählt ihr das Wechselmodell, dann benötigt sie ganz sicher eine komplette Ausstattung. 8-10 T sind sehr hoch gegriffen. Hängt natürlich von euren wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Kinder/ Jugendzimmer gibt es auch für um die 1000,-- Euro.
Man muss nicht alle Klamotten neu kaufen, da sie die immer nur an einem Ort anziehen kann, kann sie auch im Trolley die gerade "Lieblingssachen" hin -und herbewegen. Ob du ihr am neuen Wohnort meinst auch gleich ein Fahrrad kaufen zu müssen? Wie ist die Wohnlage, ist dort gut mit dem Rad zu fahren? Mitten in der Innenstadt vlt. weniger.
Viele Dinge zu bedenken und dann sich zu vereinbaren. Will der eine Partner die Möbel, die gemeinsam angeschafft wurden, für das Kind komplett behalten und das Rad, dann muss er den anderen Partner dafür die Hälfte des Wertes geben. Damit kann zumindest angefangen werden, das Zimmer einzurichten.
Ich verstehe, dass du ihr alles bieten willst, aber es muss eben auch beim Spielzeug nicht alles doppelt angeschafft werden.
Wenn ihr mit der Heirat keine besonder Form gewäjlt, so habt ihr eine 'normale' Ehe der Zugewinngemeinschaft.
"Vermögen sind alle Gegenstände, Rechte, Wertpapiere etc, die einen wirtschaftlich messbaren Wert aufweisen. Nicht in den Zugewinnausgleich fallen alle Hausratsgegenstände sowie Rentenanwartschaften."*https://www.scheidung.de/wie-wird-das-anfangs-und-das-endvermoegen-ermittelt.html
Der Zugewinn jedes Ehegatten ergibt sich, indem man vom Endvermögen das Anfangsvermögen abzieht.
Wenn ihr keine teure Anwaltskosten bezahlen wollt, dann findet eine Gemeinsame Lösung- man muss nicht immer alles gegenaneinander aufrechnen- insbesondere nicht, wenn es um sowas lapidares wie um Haushaltsgegenstände fällt (die nicht einmal zu einer Zugewinngemsinschft zählen), sollte es möglich sein einen gemeinsamen friedlichen Konsenz zu finden.
Je nachdem wie eure finaziellen Verhältnisse sind, so einigt euch nach einem sinnvollen Bedarf dessen, womit Beide ohne Gram leben können und für Beide sinnvoll erscheint- ganz ohne den jeweiligen Geldwert im Auge zu haben.
Ist doch ganz simpel. Da es euer Kind ist, und es die Möbel braucht, fällt meiner Ansicht nach der Wert der Möbel weg.
Ihr habt das Kind gemeinsam in die Welt gesetzt, also übernehmt ihr auch gemeinsam die Verantwortung. Kinder bleiben meistens bei der Mutter, das ist ja nix neues. Also müssen die Möbel da ja bleiben, sonst kann das Kind da ja nicht wohnen.
Auch wenn die möbel 10000 Euro wert hätten, stehen diese ja nicht zur Debatte, denn es sind die einzigen Möbel die wirklich gebraucht werden.
Also nehmt das Kinderzimmer bei der Rechnung raus und teilt einfach den rest der Wohnung gleichermassen auf.
Ihr habt euch getrennt. Das gehört zu den Konsequenzen einer Trennung dazu. Sorry.
Natürlich gehört dass zu den Konsequenzen einer Trennung dazu. Aber es gehört nicht dazu dass stets derjenige der auszieht auch automatisch der ist, der durch Adhäsion und Kohäsion, mittels eines nichtmetallischen Werkstoffes an einer Fläche befestigt zu sein hat.
Ich verstehe das Problem nicht. Fall A oder B laufen im Prinzip auf das Gleiche hinaus. Worin besteht der Unterschied, ob man die Möbel nun außen vor lässt oder 50:50 virtuell aufteilt?
ja doch, wenn die mutter das Kinderzimmer behält, dann hat sie bei einer wertaufteilung weniger Anspruch auf die restlichen Möbel, denn das Kinderzimmer wird ja dann mit einbezogen.
Wenn es aussen vor bleibt, dann wird nur der Wert der anderen Dinge aufgeteilt und beide kommen mit gleich viel weg.
ja doch, wenn die mutter das Kinderzimmer behält, dann hat sie bei einer wertaufteilung weniger Anspruch auf die restlichen Möbel, denn das Kinderzimmer wird ja dann mit einbezogen.
Danke. Das beantwortet die Frage.
Man kann sich auch anstellen... Die Möbel stehen im Zimmer des Kindes, es ist völlig egal, wer meint, dass sie ihm gehören. Will man die Wertaufteilung nun auch noch auf die Klamotten des Kindes ausweiten, das Handy, den PC?
nicht deine Frage, sondern die Frage von Zakalwe.
Ich bin dafür dass man das Kinderzimmer aussen vor lässt. Denn meiner Meinung nach hat das Kind nix damit zu tun.
Muss sich der der Auszieht eben ein neues Kinderzimmer anschaffen. Eine Trennung hat nunmal konsequenzen und das ist halt eine davon.
Wie alt ist denn das Kind? Je nachdem brauchst n Bett, n Schrank, evtl n Regal für Spielzeug und vielleicht n Schreibtisch. Alles andere ist Kleinzeug. Ich würde dir Einrichtung da lassen wo das Kind seine überwiegende Zeit verbringt.
Ist doch ganz simpel. Da es euer Kind ist, und es die Möbel braucht, fällt meiner Ansicht nach der Wert der Möbel weg.
Ich glaube Du hast dabei übersehen das das Kind nun ZWEI Kinderzimmr braucht. Da ich das KiZi ja komplett stehen lasse bin ich der jenige der ein komplett neues kaufen muss. Und ja, das geht in die Richtung 8-10 Tausend Euro. Es sind ja nicht nur Möbel die ich neu kaufen muss. Spiele, Bücher, Kuschetiere, Anziehsachen, Hörspiele, Fahrrad u.s.w. ... Ich lasse meiner Tochter schließlich ALLES da. Das halte ich für selbstverständlich.