Trennung -> Umzug -> Wem gehört Kinderzimmer?

11 Antworten

Grundsätzlich gehören sie den Eltern. Ihr solltet überlegen, was wichtig ist. Das Wichtigste vorweg: wie ist die Umgangsregelung? Wo wird deine Tochter leben, wie lange? Wählt ihr das Wechselmodell, dann benötigt sie ganz sicher eine komplette Ausstattung. 8-10 T sind sehr hoch gegriffen. Hängt natürlich von euren wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Kinder/ Jugendzimmer gibt es auch für um die 1000,-- Euro.

Man muss nicht alle Klamotten neu kaufen, da sie die immer nur an einem Ort anziehen kann, kann sie auch im Trolley die gerade "Lieblingssachen" hin -und herbewegen. Ob du ihr am neuen Wohnort meinst auch gleich ein Fahrrad kaufen zu müssen? Wie ist die Wohnlage, ist dort gut mit dem Rad zu fahren? Mitten in der Innenstadt vlt. weniger.

Viele Dinge zu bedenken und dann sich zu vereinbaren. Will der eine Partner die Möbel, die gemeinsam angeschafft wurden, für das Kind komplett behalten und das Rad, dann muss er den anderen Partner dafür die Hälfte des Wertes geben. Damit kann zumindest angefangen werden, das Zimmer einzurichten.

Ich verstehe, dass du ihr alles bieten willst, aber es muss eben auch beim Spielzeug nicht alles doppelt angeschafft werden.

Wenn ihr mit der Heirat keine besonder Form gewäjlt, so habt ihr eine 'normale' Ehe der Zugewinngemeinschaft.

"Vermögen sind alle Gegenstände, Rechte, Wertpapiere etc, die einen wirtschaftlich messbaren Wert aufweisen. Nicht in den Zugewinnausgleich fallen alle Hausratsgegenstände sowie Rentenanwartschaften."*https://www.scheidung.de/wie-wird-das-anfangs-und-das-endvermoegen-ermittelt.html

Der Zugewinn jedes Ehegatten ergibt sich, indem man vom Endvermögen das Anfangsvermögen abzieht.

Wenn ihr keine teure Anwaltskosten bezahlen wollt, dann findet eine Gemeinsame Lösung- man muss nicht immer alles gegenaneinander aufrechnen- insbesondere nicht, wenn es um sowas lapidares wie um Haushaltsgegenstände fällt (die nicht einmal zu einer Zugewinngemsinschft zählen), sollte es möglich sein einen gemeinsamen friedlichen Konsenz zu finden.

Je nachdem wie eure finaziellen Verhältnisse sind, so einigt euch nach einem sinnvollen Bedarf dessen, womit Beide ohne Gram leben können und für Beide sinnvoll erscheint- ganz ohne den jeweiligen Geldwert im Auge zu haben.

Also meiner Meinung nach sollten die Möbel dort bleiben, wo das Kind am meisten ist und das ist zu 80% bei der Mutter. Somit sollten die Möbel im Kinderzimmer eurer Ehewohnung stehen bleiben.

SadDad 
Fragesteller
 28.11.2018, 08:42

Darum geht es ja bei der Frage gar nicht

paradiize88  28.11.2018, 08:48
@SadDad

Warum macht ihr denn da so ein Drama draus? Ich war selbst ein Scheidungkind und ich kann dir eines sagen, was ihr da macht, bekommt euer Kind mit auch wenn ihr denkt, dass es nicht so ist. Entweder ihr berechnet den Wert der Einrichtung des Kinderzimmers und einigt euch, dass deine Frau dich zur Hälfte ausbezahlt oder ihr lasst es einfach bleiben und du zahlst ein Bett und einen Schrank für dein Kind aus eigener Tasche. Da muss man doch nicht so ein Zeugs draus machen. Schaut besser, dass es euerm Kind gut geht. Ihr seid in dieser Zeit zweitrangig!

SadDad 
Fragesteller
 28.11.2018, 09:07
@paradiize88

Wie kommst Du denn darauf das WIR da ein Drama drum machen? Lässt sich das irgendwie aus der Fragestellung entnehmen? Ich wollte doch nur wissen wie es um die Eigentumsverhältnisse von Möbeln steht, die von den Eltern gekauft aber vom Kind genutzt werden.

Das Kinderzimmer bleibt ja 1:1 so stehen. Keine Frage. Nur muss ich natürlich jetzt alles neu kaufen. Das geht ganz schön ins Geld.

Zumal ich das aktuelle Kinderzimmer ja bereits alleine bezahlt habe obwohl meine Frau und ich etwa das gleiche verdient haben. Der Grund warum ich das damals selber getragen habe: Meine Frau vertrat damals den Standpunkt "Billig will ich" - Ich wollte aber lieber hochwertige Qualitätsmöbel die nicht 1000 Chemikalien ausdünsten wie ein 100 Euro-Bett von "Roller".

Da ich nun ein komplett neues Kinderzimmer einrichten muss möchte ich bei dem Rest des Hausrates natürlich einen kleinen Ausgleich. Würdest Du das in meiner Situation anders sehen? Von den Mehrkosten bei der Miete mal ganz abgesehen. Schließlich brauche ich ein Zimmer mehr als ich alleine benötigt hätte. Obwohl dieses Zimmer an 12/14 Tagen nur leer stehen wird.

MissMcCormick  28.11.2018, 09:03

Ähm doch genau das war deine frage?

SadDad 
Fragesteller
 28.11.2018, 09:23
@MissMcCormick

Sorry. Das beantwortete die Frage tatsächlich. Ich bin aufgrund der Vielzahl der Antworten wohl etwas durcheinander gekommen.

Das Kinderzimmer bzw. Einrichtung braucht das Kind! Darüber streitet man doch nicht!

Ich verstehe das Problem nicht. Fall A oder B laufen im Prinzip auf das Gleiche hinaus. Worin besteht der Unterschied, ob man die Möbel nun außen vor lässt oder 50:50 virtuell aufteilt?

Csarasz  28.11.2018, 08:41

ja doch, wenn die mutter das Kinderzimmer behält, dann hat sie bei einer wertaufteilung weniger Anspruch auf die restlichen Möbel, denn das Kinderzimmer wird ja dann mit einbezogen.

Wenn es aussen vor bleibt, dann wird nur der Wert der anderen Dinge aufgeteilt und beide kommen mit gleich viel weg.

SadDad 
Fragesteller
 28.11.2018, 08:44
@Csarasz
ja doch, wenn die mutter das Kinderzimmer behält, dann hat sie bei einer wertaufteilung weniger Anspruch auf die restlichen Möbel, denn das Kinderzimmer wird ja dann mit einbezogen.

Danke. Das beantwortet die Frage.

Zakalwe  28.11.2018, 08:44
@Csarasz

Man kann sich auch anstellen... Die Möbel stehen im Zimmer des Kindes, es ist völlig egal, wer meint, dass sie ihm gehören. Will man die Wertaufteilung nun auch noch auf die Klamotten des Kindes ausweiten, das Handy, den PC?

Csarasz  28.11.2018, 08:45
@SadDad

nicht deine Frage, sondern die Frage von Zakalwe.

Csarasz  28.11.2018, 08:46
@Zakalwe

Ich bin dafür dass man das Kinderzimmer aussen vor lässt. Denn meiner Meinung nach hat das Kind nix damit zu tun.

Muss sich der der Auszieht eben ein neues Kinderzimmer anschaffen. Eine Trennung hat nunmal konsequenzen und das ist halt eine davon.