Erben wollen Wohnung ausräumen

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Falls sie die Verbliebene Mieterin der Wohnung ist, kann Sie den Zutritt verwehren. Erben müssen Ihre Eigentumsansprüche zunächst einmal beweisen, was mangels Kaufbelegen recht schwierig sein dürfte. Ihre Freundin kann erklären, dass die Einrichtungsgegenstände ihr alleine zu eigen sind. Für diese Behauptung ist sie nicht beweispflichtig. Die Gegenseite ist für die Geltendmachung eigener Ansprüche hingegen beweispflichtig.

mache ganz schnell eine Inventarliste der Wohnung mit Zeugen falls möglich und Fotografien.Dann müssen sich die "Erben" in jedem Fall hier rechtfertigen.Es gilt grundsätzlich "nur mit Erbschein ist der Besitz anzutasten". Auch eine Wohnung darf ein Vermieter an sich nur mit vorgelegtem Erbschein auflösen lassen.Dieser ist je nach Vermögen in Eurem Fall fast kostenlos auf dem AG zu bekommen.

zunächst einmal würde ich von diesen Erben niemanden in meine Wohnung lasse.

Es gibt Menschen, da fasse ich mich an den Kopf - das ist ja echt unglaublich-:( Deine Freundin soll sich umgehend einen Anwalt nehmen und diesen Leutchen soll sie erst gar keinen Zutritt geben. So einfach geht das nunmal nicht. Die sollten sich verdammt nochmal was schämen. Wer solche Kinder hat,der braucht wohl keine Feinde mehr-:(

was sie bezaht hat gehört auch ihr..! dinge die ihrem lebenspartner gehört haben gehören den erben.. so leid es mir tut..