Erbrecht bei Nichten und Neffen, wenn keine engeren Verwandten vorhanden sind?

4 Antworten

1. Pflichtteilsberechtigt sind nur Erben 1.Ordnung, Neffen und Nichten sind nicht Pflichtteilsberechtigt. 

2. Bei Neffen und Nichten beträgt der Freibetrag 20.000 €.Was darüber hinausgeht, muss versteuert werden. 

3. Wenn die Tante (der Erblassser??) Alleineigentümerin des Hauses war, gehört es regulär zur Erbmasse. Hat sie im Testament die Neffen und Nichten zu gleichen Teilen bedacht, erben sie das Haus als Erbengemeinschaft.

zu 1. Nein.

zu 2. gar nicht, bzw. nur wenn alle ausschlagen.

Des weiteren gilt hier das Testament, das heißt die 4 im Testament als Erben eingesetzen erben.

zu 3. Das Haus ändert an der Erbfolge nichts. Die Grundbucheintragung kann dabei mit einen Erbschein oder einen eindeutigen Notariellen Testament aktuallisiert werden. Zu beachten ist, das es Firsten gibt inerhalb deren die direkte Umscheibung auf einen Erben ohne Grunderwerbssteuer möglich ist.

Unterstellt, die Eltern der Erblasserin wären ebengleich vorverstorben:

zu 1: Nein. Pflichtteilsberechtigt sind nur Kinder, Ehegatten und Eltern des Erblassers, § 2303 BGB.

zu 2: Nichts. Es sind Erben vorhanden und unterstellt, sie schlagen nicht allesamt Erbe ihr Erbe aus und keiner der nachrückenden Erben mit ihnen,  fällt der Nachlass nicht dem Landesfiskus an.

Sofern hier Erbschaftssteuer gemeint sein soll, beträgt die je nach Höhe der Erbschaft mindestens 30% oberhalb eines Freibetrages von 20.000 EUR für jeden der vier Erben. Vorsicht: Lebzeitige emfangene Schenkungen der Erblasserin innerhalb der letzten 10 Jahre werden der Erbschaft zugerechnet.

zu 3: Es gehört zu dem Nachlass, mithin wären die eingesetzten Erben neben Sach- und Geldwerten eben auch zu je 1/4 grundbuchliche Miteigentümer des bebauten Grundstücks. Dessen Wert bemisst sich nach Gutachten oder BewG.

G imager761


MarvinEvi23 
Fragesteller
 08.10.2016, 22:03

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Zur ErbSt: Meines Wissens nach richtet sich der Steuersatz nach den Vermögenswerten, beginnend mit 15%. Woher haben Sie die 30% genommen?

imager761  08.10.2016, 22:31
@MarvinEvi23

Zu den Vermögenswerten gehört auch der Immobilienwert eines beauten Grundstücks sowie lebzeitig empfangenen Schenkungen der letzten 10 jahren.
30% erschienen mir da nach Steuerklasse III realistisch.
G imager761

Nur die im Testament erben was. Und sie zahlen den höchsten Steuersatz. Insoferne erbt der Staat mit.