Erbrecht?

3 Antworten

Wenn kein Testament vorhanden ist (weil es für ungültig erklärt wurde) dann erben alle Erbberechtigten gemäß dem gesetzlichen Erbanspruch. Von dieser Erbfolge kann jemand nur ausgeschlossen werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt.

Wenn das Testament für ungültig erklärt wird, dann tritt für alle die gesetzliche Erbfolge in kraft

Wenn das Gesamttestament für ungültig erklärt wird, dann tritt die gesetzliche Erbfolge für Alle ein (nicht nur für diejenigen, die Einspruch erhoben haben)

Sabrinakerstin 
Fragesteller
 27.03.2021, 17:06

Vielen Dank 😊