In Testament eingetragenes Haus an jemand anderes vererben?

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Da beide Elternteile im Grundbuch eingetragen waren und die Frau gestorben ist haben die Kinder schon einen Erbanteil bekommen. Somit haben sie ein Mitbestimmungsrecht was das Haus betrifft schon bekommen. Der Ehemann kann nur noch seinen Anteil an dem Haus in seinem Testament anders verteilen. Den Verkauf für einen Obligatorischen Preis von einem Euro kann die Tochter Anfechten und wird dann auch gewinnen. Das Haus müsste für einen reellen Preis(z.B. Verkehrswert) verkauft werden, das es auch Rechtens wäre. Aber wie schon gesagt haben die Kinder durch den Tot der Frau schon 25% des Hauses geerbt und somit mitspracherecht beim Verkauf.

imager761  05.09.2011, 19:16

Da beide Elternteile im Grundbuch eingetragen waren und die Frau gestorben ist haben die Kinder schon einen Erbanteil bekommen. Somit haben sie ein Mitbestimmungsrecht was das Haus betrifft schon bekommen.

Das ist falsch.

Bei einem Berliner Testament ist allein der Längstlebende Vorerbe - die Kinder haben allenfalls einen hälftigen Pflichtteilsanspruch aus dem Reinnachlass der Vorverstorbenen.

Dieser Anspruch ist nur in Geld gegen den Längstlebenden einforderbar - Eigentumsanteile am Haus haben sie nicht.

Der Ehemann kann nur noch seinen Anteil an dem Haus in seinem Testament anders verteilen.

Das ist ebenso falsch.

Gemeinsame Testamente können nach dem Tod eines Testaten eben nicht mehr geändert werden. War die Tochter darin als Erbin des Hauses verfügt, bleibt sie es - an dem Haus zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung.

Thunder1262  12.09.2011, 18:58
@imager761

Gemeinsame Testamente können nach dem Tod eines Testaten eben nicht mehr geändert werden. War die Tochter darin als Erbin des Hauses verfügt, bleibt sie es - an dem Haus zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung.

Es gibt bestimmte Umstände das Testament an zu fechten, wenn der Erbe sich nach Testamentbeglaubigung als Erbunfähig erweißt wie in dem Fall. Es läßt sich alles ändern, man muß es nur wollen und durchsetzen. Wenn der Testamentarische Erbe nur noch stunk macht und beleidigt muß man das nicht unbedingt hinnehmen, nur weil sie im Testament steht. Wenn der Ehemann noch bei allen sinnen ist und er sagen wir mal in ein Pflegeheim geht, das Geld nicht reicht, muß das Haus verkauft werden, ob es im Testament steht oder nicht. Noch ist der Ehemann der Alleinige Besitzer des Hauses.

Wenn ein normales Berliner Testament vorliegt, kann zwar der Vater das Testament und die Schlusserbenbestimmung nicht mehr ändern, er kann aber zu Lebzeiten mit dem Haus machen was er will.

Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn im Testament der Eltern Vor- und Nacherbschaft angeordnet wäre, aber danach hört sich dein Fall nicht an. Frag aber vorsichtshalber noch mal nach.

Wenn der Vater dem Sohn das Haus verschenken würde, hätte die Tochter einen Wertersatzanspruch nach § 2287 BGB. Der Vater sollte also nichts verschenken, sondern dem Sohn das Haus "verkaufen". Der Kaufpreis muss nicht in einer Geldsumme bestehen, sondern kann durchaus in einer Verpflichtung zu Wart und Pflege und einem Wohnrecht bestehen. Damit ginge dann die Tochter leer aus.

Das aber - wie gesagt - unter dem Vorbehalt, dass nicht Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde, die auch im Grundbuch eingetragen wäre.

So wie du das schreibst, ist der Vater Vorerbe. Ohne die Zustimmung der Nacherbin (Tochter) darf er das Haus nicht verkaufen.

AlBu82 
Fragesteller
 05.09.2011, 18:46

Der Vater ist ja derjenige, der das Haus vererbt ( mit seiner verstorbenen Frau ) und es ist doch normalerweise so, dass man mit seinem Besitz (egal ob es im Testament steht oder nicht ) vor seinem Tod machen kann was man möchte ?!?

Thunder1262  05.09.2011, 18:50
@AlBu82

Da der Frau aber die Hälfte des Hauses gehört hat haben die Kinder schon mit ihrem Tod einen Teil des Hauses geerbt.

Joseph3  05.09.2011, 18:54
@AlBu82

Da es der gemeinsame Wille der Eltern war, das Haus der Tochter zu vererben, kann dies auch nur gemeinsam widerrufen werden. Somit kann der Vater diesbezüglich nicht mehr machen, was er will (das ist das Problem bei gemeinsamen Testamenten).

imager761  05.09.2011, 19:25
@AlBu82

Der Vater ist ja derjenige, der das Haus vererbt ( mit seiner verstorbenen Frau ) und es ist doch normalerweise so, dass man mit seinem Besitz (egal ob es im Testament steht oder nicht ) vor seinem Tod machen kann was man möchte ?!?

Nein, durch das gemeinsame Tetsament haben sie (nunmehr unwiderruflich) der Tochter das Haus vererbt und der Witwer kann eben nicht mehr anders darüber verfügen :-(

Es sein denn, sie hätten sich "befreite Vorerbschaft" (Längstlebender kann neu verfügen) oder "Bestimmung des Schlusserben durch Längstlebenden" darin vorbehalten.

Leider wurden sie eben nicht dahingehend kompetent beraten oder haben sogar das Testament selbst verfasst. Wenn der Anwalt nach Kenntnis des Testamentes das erkannt hat, ist es so wie allfällig, auch von mir, kommentiert: der testierte Willen muss vom Vater weiterhin eingehalten werden :-O

Ist es irgendwie möglich, dass der Vater meinem Kollegen das Haus überschreibt, ohne dass die Tochter etwas davon bekommt?

Nein.

Die gemeinsame Verfügung der Eheleute bzgl. des Hauses wurde im Grundbuch eingetragen. Jeder Immobilienverkauf muss von einem Notar beurkundet werden und es ist zwingend, dafür einen Grundbuchauszug vorzulegen, in dem diese Verfügung (Vorkaufsrecht der Tochter) einem Verlauf an Andere klar entgegensteht.

Einzige Chance: die Tochter verzichtet (gegen vollen Kaufpreis) zugunsten ihres Bruders auf ihr Vorkaufsrecht, wenn der Vater dem Sohn das Haus zum Normalpreis verkaufen will - vererbt oder verschenkt bekommt er es definitiv nicht.

HTH

G imager761

HTH

G imager761

derblomi  05.09.2011, 20:39

Wieso sollte die gemeinsame Verfügung im Grundbuch eingetragen sein ? Bei einem normalen "Berliner Testament" ist das nicht selbstverständlich.

Die Antwort wäre nur richtig, wenn im Testament Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde. Davon schreibt Albu aber nix.

Da wird kaum etwas zu machen sein, da es sich um ein gemeinsames Testament handelt. Er könnte nur das Haus verkaufen, wenn die Eheleute sich nach Berliner Testament gegenseitig erst als Erben eingesetzt haben. Dann würde ja dem Vater zunächst alleine nach dem Tod der Frau das Haus gehören. Dann hätten aber die Kinder schon ihren Pflichtteil nach der Mutter verlangen können, das ist die Hälfte vom gesetzlichen Teil.