wann erben cousins meine cousine ist verstorben, sie hat kein testament hinterlassen,es ist von geri

2 Antworten

Cousins sind Erben der 3. Ordnung.

Sofern keine Erben der 1.+2. Ordnung vorhanden sind, sind sie erbberechtigt.

Der Nachlassverwalter versucht diese zu ermitteln; da ihr aber Kenntnis habt, würde ich Euch raten, Euch unverzüglich beim Nachlassverwalter zu melden, es sei denn der Nachlassverwalter hat sich schon gemeldet.

Dann Erbschaft sichten - und bei Schulden u. U. innerhalb der gesezlichen Frist das Erbe ausschlagen.

Der Erbanspruch wird dann entsprechend der gesetzlichen Regelung aufgeteilt.

Sollte die Cousine keine Kinder haben (Erben 1. Ordnung), dann kommen die Erben zweiter Ordnung (Eltern und Geschwister) in Frage.

Hinterlässt die Erblasserin (Cousine) keine eigenen Kinder und auch keine Nachkommen und sind auch ihre Eltern bereits verstorben, so sind die Erben dritter Ordnung an der Reihe. In diesem Fall sind das die Großeltern bzw. deren Abkömmlinge.

Also sind die Tanten und Onkel erbberechtigt väterlichseits und mütterlichseits!!!!

http://www.datentransfer24.de/Erbrecht-Erbreihenfolge.html

Beispiel = Vor 4 Jahren ist mein Cousin verstorben, der auch kein Testament gemacht hat....nicht verheirstet, keine Kinder, Eltern verstorben, Grosseltern verstorben.......Habe für unsere Mutter einen Erbschein beantragt.......väterlicherseits waren keine erbberechtigte Familienangehörige am Leben mütterlicherseits war unsere Mutter noch am Leben, die Tante und Schwester von der Mutter des Erblassers....also war unsere Mutter die alleinige Erbin!!! Wenn bei Euch aber nur 4 Cousinen die nächsten Verwandteb sind und deren Eltern verstorben sind, dann erben sie zu gleichen Teilen-

Termin beim Nachlassgericht vereinbaren, Erbschein beantragen, dann muss das Erbe aufgelistet werden (Vordrucke erhält man) und alle weiteren Auskünfte erhälst du dort!!!!