Erfolge bei Cousins und Cousinen

2 Antworten

Das Erbrecht richtet sich nach Ordnungen.

Zunächstmal gilt der Grundsatz, das wenn ein potentieller Erbe verstorben ist, erben dessen Kinder seinen Anteil zu gleichen Teilen. Diese Regel gilt rekursiv auch für die Kinder. D.h. die nahen Abkömmlinge erben vor den entfernten.

Des weiteren geht es nach sogenannten Ordnungen. Es zählt hierbei die kleinste Ordnung bei der es überhaupt einen Erben gibt.

DIe Erste Ordnung sind Kinder und ggf. Die Abkömmlinge.

  1. Ordnung sind Eltern. Sofern mindestens ein Elternteil verstorben wie oben erwähnt dessen Kinder also Brüder und Schwestern.

  2. Ordnung sind Großeltern (des Erblassers) Wenn ich sie richtig verstehe, ist das hier der Fall. Da diese offenbar verstorben sind, erben deren Nachkommen. Die nahen vor den entfernten.

Mein Bruder, der auch ein Cousin von von der Verstorbenen war, ist leider auch vor Jahren verstorben, hat aber eine Tochter.

In diesen Fall erbt die Tochter den Teil des Bruders.

Jetzt ist da noch die Frau des Bruders von ihrer verstorbenen Mutter,

Der Bruder ihrer verstorbenen Mutter ist ein Nachkomme der Großeltern. Er erbt, wenn er noch lebt. Falls nicht, geht sein Anteil wiederum auf seine Kinder über. Eine Witwe hingegen erbt hier nichts. "Bis das der Tod euch scheidet." ist wörtlich zu nehmen. Der Tod beendet die Ehe. Ehen spielen also nur beim Erblasser selbst eine Rolle.

Danke, Antwort hilft weiter.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Erbe, wenn KEIN Testament besteht, erst einmal halbe/halbe auf die Familie der Mutter und auf die Familie des Vaters des Verstorbenen aufgeteilt wird. Jeweils diese Hälfte wird dann wiederum auf die einzelnen Erben aufgeteilt.