Erbrecht - wer erbt bei einer Gütertrennung wenn 1 Partner stirbt?

5 Antworten

Bei einer Gütertrennung findet beim Erbe kein pauschaler Zuwinnausgleich statt, d.h. die Erbquote wird nicht um 1/4 erhöht. Ansonsten ist die Erbfolge ähnlich wie bei der Zugewinngemeinschaft.Außnahme ist der Abs. 4 in §1931 BGB. Bei ein oder 2 Kindern erbt der Ehegatte und die Kinder jeweils gleich viel.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1931.html

Wieviel der Ehegatte erbt hängt von dem Rang der anderen Erben ab §1931 BGB.

die Erben des Verstorbenen.

Das steht dann im Testament!

Nach der gesetzlichen Erbfolge, also ohne anderslautendes Testament oder Erbvertrag kinderlos verstorben, erbt der Längstlebende hälftig neben den Eltern des Erblassers. Bei Vorversterben der Eltern entfällt deren Erbquote zu 1/2 auf die Geschwister, dann Kinder des Verstorbenen.

Hat der Erblasser eigene oder adoptierte Kinder, erben hingegen nur Witwe/r und Kinder wie folgt: Bei einem Kind bekäme die Witwe und das Kind je 1/2, bei 2 Kindern: W 1/3, K 2/3, bei 3 und mehr Kindern: W 1/4, K 3/4 des Nachlasses.

G imager761

Bei Vorversterben der Eltern entfällt deren Erbquote zu 1/2 auf die Geschwister, dann Kinder des Verstorbenen.

"Kinder" meint hier selbstverständlich die Kinder der Geschwister, die als Waisen das Erbrecht ihrer Eltern übernehmen :-)

Ich denke mal der, der vom Verstorbenen als Erbe eingesetzt wurde, also zB. seine Kinder aus erster Ehe.

Wie ist die gesetzliche Regelung?

@heidiworms

s. mein Kommentar :-)