Wer sind die Erben nach der Gütertrennung? Auch die Kinder aus erster Ehe des Partners?

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Sicherlich haben die kinder einen Erbanspruch, aber nur dem eigenen Elternteil gegenüber. D.h., Ihre kinder erben von Ihnen, die kinder von Ihrem Mann von ihm. Dabei steht den kindern aber nicht die volle Erbmasse zur verfügung, sondern der überlebende Ehepartner erhält von der Erbmasse des Verstorbenen 50 %. sie können natütlich auch ein Testament machen, in dem Sie handschriftlich festhalten, wer, von wem, wie viel erben soll.

Die 50% stimmen leider nicht. Durch die Gütertrennung entfällt das 1/4 Pauschaler Zugewinn.

So einfach ist es nicht, wie manche es denken! Vor allem verwechselst Du Scheidungs- mit Erbrecht! Gütertrennung bezieht sich auf die Scheidung, nicht aufs Erbrecht! Wenn einer von euch stirbt, erbt ja der andere dessen Vermögen zum Teil! D.h. aber, dass die Kinder (aus 1. Ehe) dessen, der als zweites stirbt, indirekt schon auch vom früher verstorbenen "Stiefelternteil" erben könnten! Wenn Du z.B. zuerst stirbst, erbt Dein Mann nach der gesetzlichen Erbfolge von Dir, und nach seineM Tod kriegen seine Kinder aus 1. Ehe etwas von dem, was DU ihm hinterlassen hast - sofern er es nicht aufgebraucht hat! Wenn Dir die Versorgung deiner Kinder aus 1. Ehe wichtig sind, mach zu ihren Gunsten ein Testament!

Ohne Testament erbt nur der oder die Nachkommen des Verstorbenen. Testamentarisch kann etwas vereinbart worden sein.

Soweit ich weiß besteht der Erbanspruch nur bei Nachkommen bzw. Adoption. Die Ausnahme bildet der Wunsch im Testament.