Erbrecht - Stellung der Schwiegertochter

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Da es offenbar ein gemeinschaftliches Testament Ihrer Schwiégereltern gibt, in dem diese sich gegenseitig zu Erben und Ihren Ehemann (Sohn) zum Schlusserben des letztversterbenden Elternteils bestimmt haben, sollten Sie mit Ihrer Schwiegermutter klären, ob das Testamenet so zu verstehenj ist, dass in dem (eingetreteten) Fall des Vorversterbens des Schlusserben dessen Abkömmlinge an seine Stelle treten sollen. Das wird im Falle des Todes der Schwiegermutter vom Nachlassgericht im Wege der Testamemntsauslegung vermutlich angenommen werden. Es wäre jedoch zweckmäßig, wenn Ihre Schwiegermutter dies in Ergänzung des Testaments ausdrücklich so als in ihrem Sinne und im Sinne des vorverstorbenen Schwiegervaters liegend bestätigen würde (handschriftlich niederschreiben und mit Datum unterschreiben !). Sie haben als Schwiegertochter keine Erbansürüche, es sei denn, sie würden Ihnen testamentarisch zugewendet.

Sie haben die Umstände perfekt erkannt! Danke für die präzise Antwort und die vorgeschlagene Vorgehensweise (da möchte ich abeenas Antwort auch noch einmal mit einbeziehen :-) ! ) Danke sergius und abeena!

Die Mutter Deines Mannes stirbt,

dann bekommt lt. Testament Dein Mann sein Erbe allerdings, wenn noch Geschwister da sind, bekommen die einen sogenannten Pflichtteil (wenn sie das Erbe nicht ausschlagen)

Du bekommst eigentlich nichts, die Erbfolge bezieht sich immer auf "Blutsverwandtschaft" laut BGB / Erbrecht

Wenn Dein Mann nicht mehr leben würde, dann würden Deine Kinder den für ihn gedachten ERbteil zu gleichen Teilen erhalten, Du bist auch da außen vor

Meine Schwiegereltern haben meinen Mann testamentarisch als Erben eingesetzt

Sofen dies in einer wechselseitigen Verfügung, dem sog. "Berliner Testament" geschah, wäre deine Schwiegermutter an diese Erbeinsetzung nach dem Tod ihres Mannes gebunden.

Als Schwiegertochter hättest du ohnehin keinen Erbanspruch und wärst da gut beraten, dass auch nicht einmal ansatzweise zu thematisieren :-)

Denn sowohl die Schwiegereltern wie der Gesetzgeber gehen davon aus, dass der berufenen Erbe sein Erbteil freiwillig dir oder euren Kindern anteilig zuwendet, wenn und wann (eigenes Testament) er das denn möchte :-)

Einseitig geleistete Pflege darf aus dem Nachlass vorab beansprucht werden.

G imager761

Zur Klarstellung: Es handelt sich bei dem Testament meiner Schwiegereltern um ein GEMEINSCHAFTLICHES Testament, in dem der Überlebende bestimmen kann, wer erbt (Pflichtteile wahrscheinlich ausgenommen). D. h. aufgrund des Todes meines Schwiegervaters könnte meine Schwiegermutter doch ein neues Testament machen? Während bei einem BERLINER Testament die gemeinsames Verfügung nicht änderbar ist?

Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich meine beiden Kinder um ihr Erbe bringen möchte ....Aber Fakt ist, dass meine beiden Kinder sehr gut verdienen und nur eines meiner Kinder und ich mich um meine Schwiegermutter kümmern. Würde mein Mann noch leben, würde das Erbe unserer Ehe zu Gute kommen und würde dann in unserem Todesfall auf unsere beiden Kinder übergehen. Diese Reihenfolge sehe ich als gerecht an. Ich finde es befremdlich, dass die jüngste Generation (die noch erwirtschaften kann) profitiert, indem nun eine Generation (und das nur durch den Tod meines Mannes) aufgrund von Blutsverwandschaft übersprungen wird.

Entgegen der anderen Hinweise, dass ich ein Gespräch mit meiner Schwiegermutter suchen soll, schreibst du, dass ich das Thema nicht einmal ansatzweise thematisieren soll...Wie darf ich das verstehen? Im Falle des Todes meiner Schwiegermutter schätze ich die Situation so ein, dass meine Kinder ohnehin mit mir zumindest dritteln würden. Aber dies hätte ich eigentlich gern per Verfügung durch meine Schwiegermutter....

Sprich sie doch mal an. Vielleicht wird sie Ihr Testament dann ändern, weil sie darüber vielleicht noch gar nicht nach gedacht hat.

Vielen Dank für den Hinweis! Da sich nur einer meiner Söhne um die Oma (89 Jahre) kümmert und ich als Schwiegertochter, stört es schon mein Gerechtigkeitsempfinden, wenn nun beide Söhne (und dann noch zu gleichen Teilen) erben würden...Auf der anderen Seite scheue ich natürlich das Gespräch mit meiner Schwiegermutter, in dem ihr Todesfall angesprochen wird.

@bienemueller

Aber, wenn sie dich mag und dich bedenken möchte, wird sie dir dankbar sein. Denn alte Leute denken mehr über den Tod nach, als wir glauben. Du kannst es ja vorsichtig angehen und ausdrücken, dass du sie damit nicht verletzen möchtest, nur hat sich ja die Situation geändert, da dein MAnn( Ihr s´Sohn ja vorher gestorben ist). Wie hätte sie es denn dann gewollt z.B.? Ich denke über solche Dinge sollte man auch reden können.

Erbe geht in direkter Linie, einzige Ausnahme ist der Ehepartner/in des Erblassers.

In Deinem Fall sind Erben Deiner Schwiegermutter deren Kinder bzw. Enkel, wenn erstere nicht mehr leben (also Deine Kinder sowie, sofern vorhanden, Geschwister Deines Mannes bzw. deren Kinder).

Will der Erblasser etwas anderes verfügen, kann er die gesetzlichen Erben auf das Pflichtteil setzen. Wenn Deine Schwiegermutter nicht durch Berliner Testament eh gebunden ist.