Erbpacht oder Kaufgrundstück?

7 Antworten

Bei der Übernahme eines Grundstücks im Erbaurecht wird im Grundbuchamt eine Eintragung ins Grundbuch gemacht, dass derjenige nutzungsberechtigt ist. Als Nutzungsberechtigter muß man jeweils zum 01.01. jeden Jahres die Grundsteuer zahlen.

Quelle:http://iq.lycos.de/qa/show/225758/Grundsteuer-zahlen--wenn-grundstueck-auf-erbpacht/

Wiki: Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sog. Erbbaurechtsgebers) ist das Erbbaurecht ein beschränktes dingliches Recht, das auf seinem Grundstück lastet. Das Erbbaurecht wird selbst wie ein Grundstück behandelt (so genanntes „grundstücksgleiches Recht“). Das aufgrund eines Erbbaurechts errichtete Bauwerk gilt somit als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts und nicht des Grundstücks. Eigentümer des Bauwerks ist somit der Erbbauberechtigte und nicht der Grundstückseigentümer. Erlischt das Erbbaurecht, so wird das Bauwerk zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks, d.h. dass jetzt der Grundstückseigentümer zum Eigentümer des Bauwerks wird.

Also ich würde niemals Erbpacht kaufen, denn hätte eben nie das Gefühl ist meins und zahle lieber Steuern auf MEIN Eigentum, als ewtas das mesitens höher ist für fremder leute Eigentum ! Von dem das das Haus später mal zum grundstück gehört ganzu abgesehen

Ach ja und weiterverkaufen mit Erbpacht drück natürlich auch den Preis !

"Erbpacht kaufen" ist schon der falsche Begriff.

@anjanni

sorry hätte wissen müssen, dass du es nicht verstehst ;-)

Kaufgrund ist immer besser, weil das Grundstück dr gehört und du es nicht nur für eine Anzahl von Jahren (meist 99) zur Nutzung gepachtet hast. Denk mal an deine Erben :-). Ja und ob die Grundsteuer verfassungsmäßig noch betsand hat, wird sich noch herausstellen. Wieso Steuern zahlen für etwas was einem gehört??

Genau kenne ich mich damit auch nicht aus. Ich weiß nur, daß ein Kaufgrundstück Dir irgendwann gehört.

Ein Erbpacht-Grundstück ist nur gepachtet und Du wirst Dein Leben lang dafür zahlen müssen.

Da der Eigentümer Dir nichts schenken wird, wird die Grundsteuer in der Pacht enthalten sein. Da Du die Pacht Dein Leben lang zahlen müßtest, würdest Du sicherlich auf lange Sich draufzahlen und das Grundstück gehört immernoch jemand anderem.