Kann ich im Interne feststellen ob ein Grundstück Eigentum oder Erbpacht ist?

3 Antworten

Einzig und allein die Einsicht in das Grundbuch bringt Aufklärung - und die bekommt man nur bei berechtigtem Interesse! Also z.B. wenn Du kaufen wilst, oder eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden soll.

Nee! Wenn dein Bekannter behauptet, dass ihm das Grundstück gehört, musst es ihm abnehmen, oder nicht! Das wäre ja noch schöner! Das erfährst du beim Grundbuchamt - aber nur, wenn es auch dein Grundstück ist (aber da müsste man es ja wissen)

Nein, kannst Du nicht, ist nur im Grundbuch ersichtlich.