Muss man bei einem Erbpacht Grundstück, Grundsteuer bezahlen?

3 Antworten

Es besteht eine vollumfängliche Steuer- und Grundbesitzabgabenpflicht! Einziger Unterschied in gebührenrechtlicher Hinsicht zu einem konventionellen Grundstück ist die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinsen an den Erbbaurechtsgeber. Die Veräußerungsmöglichkeit  ist durch den Erbbaurechtsvertrag beschränkt.

Das vereinbarte Erbbaurecht als ein grundstücksgleiches Recht sichert im Übrigen dem Erbbaurechtsnehmer die alleineige Ausübung der Nutzung zu.

Hallo Tobias001,

bei dem Kauf einer Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück fällt auf den jährlichen Erbbauzins Grunderwerbssteuer an. Diese wird anders als bei dem Erwerb eines Grundstücks nach folgender Formel berechnet:

Erbpachtzins p.a. x Faktor Vervielfältiger nach gesetzlicher Tabelle je nach Restlaufzeit x Grunderwerbssteuer des jeweiligen Bundeslandes.

Die Vervielfältigertabelle findest Du unter dem nachfolgenden Link: www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_9a.html.

Viele Grüße
Christina
Interhyp AG

Hallo,

Ja, muss man, weil das Erbbaurecht ein grundstückgleiches Recht ist.

Die Grunderwerbsteuer ist auch fällig, siehe:

http://www.steuertipps.de/haus-wohnung-vermieten/themen/grunderwerbsteuer-und-erbbaurecht-so-wird-gerechnet

Emmy


Kann ich auf dem Grundstück machen was ich will, oder muss ich immer eine Genehmigung einholen?

@Tobias001

Hallo,

du kannst natürlich bauen. Aber du könntest z. B. kein Hochhaus hochziehen oder keinen Landwirtschaftsbetrieb errichten, wo nur Wohnhäuser genehmigt werden! Die Anzahl der Stockwerke muß auch genehmigt werden, d. h. wo meist nur zweistöckige Häuser bebaut wurden, kannst du nur ein zweistöckiges Haus bauen!

Eine Genehmigung des Bauamtes ist immer Fällig, insbesondere wenn es um den Abstand zur Straße u. zu den Nachbarn geht...

Die Erschließungskosten müssen auch entrichtet werden.

Emmy

@Tobias001

Hallo,

du kannst natürlich bauen. Aber du könntest z. B. kein Hochhaus hochziehen oder keinen Landwirtschaftsbetrieb errichten, wo nur Wohnhäuser genehmigt werden! Die Anzahl der Stockwerke muß auch genehmigt werden, d. h. wo meist nur zweistöckige Häuser bebaut wurden, kannst du nur ein zweistöckiges Haus bauen!

Eine Genehmigung des Bauamtes ist immer Fällig, insbesondere wenn es um den Abstand zur Straße u. zu den Nachbarn geht...

Die Erschließungskosten müssen auch entrichtet werden.

Emmy

@Tobias001

Hallo,

du kannst natürlich bauen. Aber du könntest z. B. kein Hochhaus hochziehen oder keinen Landwirtschaftsbetrieb errichten, wo nur Wohnhäuser genehmigt werden! Die Anzahl der Stockwerke muß auch genehmigt werden, d. h. wo meist nur zweistöckige Häuser bebaut wurden, kannst du nur ein zweistöckiges Haus bauen!

Eine Genehmigung des Bauamtes ist immer Fällig, insbesondere wenn es um den Abstand zur Straße u. zu den Nachbarn geht...

Die Erschließungskosten müssen auch entrichtet werden.

Emmy

Hi. Auf dem Grundstück steht schon ein Haus. Finde es nur seltsam, dass man alles bezahlen darf, aber das Grundstück einem nicht gehört.

@Tobias001

Das Grundstück wird dir (meist für 99 Jahre) so zu sagen gegen Entgelt geliehen...

Es ist eben so geregelt... Da du der Nutzer des Grundstückes bist, mußt du zahlen !

Emmy