Vormundschaft Oma Sterbefall?

7 Antworten

Erst einmal habt ihr als Kinder und auch euere Mutter den Anspruch auf den Pflichtteil, den es einzufordern gibt. Hatte sie Kontovollmacht ist es schwer zu beweisen, dass sie das Geld 💰 widerrechtlich an sich gebracht hat. Damit bleibt das, was beim Tod vorhanden war zum Verteilen.

Zur Betreuung gilt: Ende mit dem Tod und Besorger der Bestattung sind die zur Bestattung verpflichteten, die nächsten Angehörigen.

Mit den Tod des Betreuten endet die Betreuung und der Nachlass geht auf die Erben über. Insoweit hat der Betreuer nichts mit der Beerdigung zu tun, soweit die Erben bekannt und informiert sind.

Sie räumte dann die Konten halb leer vorm Tod...und nun Zählt nur kontostand todestag :-(

Es zählt nicht der Kontostand, sondern das Vermögen zuzüglich lebzeitiger Schenkungen. Die Kontoabhebung selbst hat keine Wirkung auf den Pflichtteil, denn dann befindet sich ja das Bargeld im Nachlass. Wurde das Geld ausgeben sieht es anders aus. Bei größeren Kontobewegungen vor den Tod, kann ferner eine eidestattliche Versicherung über die Richtigkeit des Nachlassinventars verlangt werden.

Ja  waren Sie nicht, sie lebten nur knapp 2 Jahre zusammen. MEIN VATER WAS NOCH MIT MEINER MUTTER VERHEIRATET

Dann hat die Mutter ebenfalls einen Pflichtteilanspruch, der sofern er nicht bedient wurde und nicht von der Mutter darauf verzichtet wurde, auf die Erben übergeht. 

Jetzt ist der Fall so;

Wir sind 3 erben

A meine Tante

B meine schwesterherz und ich.

Nun ist die tussy zu meiner tante gegangen und hat sich eine vollmacht geben lassen , dass sie sich um beerdigung  kümmert und die wohnung ausräumen darf.

Ich und meine schwester sind damit aber nicht einverstanden. A wir wollen dass oma zu ihren mann auf den friedhof kommt nicht wie die tussy sie wo anders hinbringen will.

B Wenn die Tussy die wohnung ausräumt..das ist doch erbmasse von ins mit.  das kann doch nicht war sein

Die Betreuung endet mit dem Tod der Betreuten! Danach sind die Erben zuständig

Für die beerdigug sind die ERben/Familie zuständig. 

Der eine Teil der erbberechtigten hat ihr jetzt eine vollmacht ausgestellt damit bin ich nicht einverstanden

@Muffelwidder

Dann musst du dich mit der Frau in Verbindung setzen. Deinen Teil der Erbschaft ist ja nicht an diese Frau übertragen worden. 

Der Rest der Erbberechtigten will halt nichts mehr damit zu tun haben und überlässt alles der Lebensgefährtin (das können sie auch).