Pflichtteilsvertrag und gesetzlicher Erbteil?

7 Antworten

Ich verstehe es im Moment so: Dein Vater ist 2015 gestorben, Berliner Testament, die Mutter wurde zur Alleinerbin. Du hast gegenüber der Mutter aus dem Nachlass deines Vaters auf den Pflichtteil und Pflichtteilergänzungsansprüche verzichtet. Dafür hat deine Mutter dir 20.000€ gezahlt. (was nach meiner Rechnung ~ 7000€ über dem Pflichtteil lag?) Alles ohne Notar?

2016 ist deine Mutter gestorben, Schlusserben sind nun die 3 Kinder.

Preisfrage: Wer ist jetzt Eigentümer des Hauses?

Das Kind welches im Haus wohnt? Seit wann und wie bekommen?

Aus dem Umbau schließe ich im Moment nur, dass dieses Kind evtl eigene finanzielle Mittel in ein Haus gesteckt hat, welches ihm nicht gehört.

Schenkungen kann ich so noch keine erkennen.

Zunächstmal muß man bei einen Pflichtteilsverzicht zwischen den Verzicht nach den Tod des Erblassers und den Verzicht vor den Tod des Erblassers unterscheiden.

Ein Pflichtteilsverzicht vor den Tod des Erblassers bedarf der notariellen Beurkundung, ansonsten ist er formunwirksam. Nach den Tod des Erblassers bedarf es hingegen keiner besonderen Form.

Es kommt natürlich auch auf die testamenarische Situation an. Ein gemeinsames Testament der Ehegatten z.B. kann nach den Tod eines Ehegatten nicht mehr geändert werden. Neue Testamente sind dann nur insoweit wirksam, als sie den gemeinsamen Testament nicht widersprechen.

Sofern sie fest davon ausgehen konnten, das sie ihre Mutter beerben werden, was allerdings im Falle eines Pflichtteilverzichts für den Erbfall der Mutter egal ob wirksam oder nicht höchst fraglich wäre, käme für den ersten Pflichtteilverzicht ein Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht. Die Anforderungen dafür sind aber hoch.

Ob und welche Ansprüche läßt sich nicht pauschal beantworten, da es hier auf viele Details ankommt, die in der Frage nicht erwähnt sind. Die Kosten von ca. 250€ für eine anwaltliche Erstberatung am besten bei einen guten Fachanwalt für Erbrecht, dürften sich aber lohnen.

Ja danke für die Antwort.

Die Fragestellung ist völlig unklar.

  1. Es ist im ersten Satz von 3 Erben die Rede. Wen haben diese 3 Erben beerbt ? Den 2015 verstorbenen Vater ? Oder wen sonst ?
  2. Wen hat der Vater in seinem (offenbar einseitigen, nicht mit der Mutter gemeinschaftlichen) Testament zum Erben eingesetzt ? Die Mutter ?
  3. Die Umbaumaßnahmen am Haus wurden offenbar zu Lebzeiten der Eltern ausgeführt, also in der Zeit, in der sie Eigentümer des Hauses waren. Wenn das so ist, hat der "Erbe" nicht für sich, sondern für die Eltern gehandelt, also allenfalls diese "bereichert", aber nicht sich selbst.
  4. Wenn die Eltern sich eine "Eigentumswohnung" eingerichtet haben sollten, hätte dies rechtlich eine Aufteilung des Hauses insgesamt zum Wohnungseigentum vorausgesetzt. Ich vermute, dass der Begriff "Eigentumswohung" hier von Ihnen fehlerhaft gebraucht wurde. Die Eltern werden damals vermutlich Alleineigentümer des ganzen Hauses zu je 1/2 geblieben sein. Beim Tod des Vaters ist dessen 1/2-Miteigentum vermutlich an die Mutter übergegangen
  5. Da Sie auf Erb- und Pflichtteilsansprüche auf den Tod der Mutter notariell verzichtet haben, gibt es doch keinerlei Rechtsgrund für Sie, erbrechtliche Ansprüche zu stellen, gegen wen auch immer.

Du bist gesetzl. Ebe zweier Nachlässe, nach dem Tod deines Vaters und deiner Mutter.

Wenn du posthum auf dein Erb- und Pflichtteilsrecht am Nachlass des Vaters verzichtet hast, ist der Anspruch unwiderruflich verwirkt. Derartige Erklärungen bedurften keiner notariellen Beurkundung.

Der lebzeitige Verzicht am Nachlass der Mutter wirkt hingegen nur, wenn ein Notar den beurkundet hätte. Andernfalls wärst du gleichberechtigter Erbe am Nachlass deiner Mutter, müsstest dir aber dem Empfang von 20.000 EURauf dein Erbe/Pflichtteil anrechnen lassen.

Ein Anspruch gegen den eingesetzten Erben bestünde also nur an dem auf die Mutter übergegangenen Hausanteil.

Einige Zeit später wurde ein Pflichteilsverzichtsvertrag zwischen meiner Mutter und mir gemacht,in der ich aus dem Nachlass meines Vaters ,auf Pflichteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche verzichte.

Und auch auf auf Pflichteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche meiner Mutter verzichte.

Meine Mutter zahlte mir eine finanzielle Abgeltung in Höhe von 20.000.-€.

du weist was du unterschrieben hast, das wurde notariell beurkundet? Der Notar hat dir alles erklärt? mit Unterschrift hast du auf alles verzichtet.

Wertnachlass - 150.000 3 Erben - da bist mit 20.000 noch gut weggekommen. Pflichtteil die Hälfte dessen was einem zustehen würde. nur mal so zur Info.

@peterobm

Naja... der Pflichtteil wäre die Hälfte vom Drittel, also 25.000€ gewesen, aber das ist selbst gemachtes leid ;)

Aber wenn die Immobilie HEUTE mehr wert ist, ist das Schicksal (oder ursächlich in den renovierungen und Umbauten zu suchen - die der Fragesteller ja offensichtlich nicht bezahlt hat) - deshalb absolut korrekte Antwort von peterobm *thumbsup*