Angehöriger Verstorben - Rechtslage Bankkonto?

11 Antworten

Wart mal lieber auf den Schein, vorher gehört es meines Wissens nach nicht Dir, wodurch Du nicht darauf verfügen darfst. Zumal Dein Verwandter ja vielleicht auch etwas gespendet, oder an Freunde vermacht haben könnte.

Soviel ich weiß - sobald der Todesfall aktenkundig ist - die Bank informiert ist - sind sämtliche Konten/Karten gesperrt. Sobald Du den Erbschein in der nächsten Woche hast kannst Du Rechnungen etc. bezahlen .

Das ist wie ich es kenne lediglich mit einer Vermögens-vollmacht über den Tod hinaus möglich .

Wenn es Dir doch irgendwie gelingen sollte, rate ich unbedingt zu einer Notierung geleisteter Zahlungen, damit Du auf Nachfrage von Behörden etc. einen Nachweis hast was mit dem Geld gemacht wurde

Das Konto wird solange geschlossen, Bis du nachweist, das du der einzige Erbe bist oder bei einer Erbengemeinschaft, das du entsprechend von den anderen als Verwalter eingesetzt wurdest.

Gläubiger zahlst du in der Zeit entweder von deinem eigenem Konto und holst dir das Geld später aus der Erbmasse zurück oder du bittest die Gläubiger um Aufschub, bis du an das Konto rankommst. Die meisten Gläubiger werden sich darauf einlassen.

Da es aufgrund dessen einige Kosten gibt die anfallen und automatisch Dinge bezahlt werden die nicht mehr bezahlt werden müssen

Verstehe ich nicht.

Wenn es Dinge gibt, die nach dem Tod nicht mehr bezahlt werden müssen, dann ist der Zahlungsempfänger darüber zu informieren. Entweder wird dann nichts mehr abgebucht oder zu viel verrechnete Beträge rückerstattet.

Aber man kann natürlich - so wie du - auch versuchen, das Pferd von hinten aufzuzäumen.

Wenn du keine Bankvollmacht hattest, die über den Tod hinausging, dann darfst du die Karte in keinster Weise verwenden. Wenn doch, kann die Bank dich in Regress nehmen, selbst wenn du das Geld für Rechnungen des Verstorbenen verwendet hast.

Lass es, wenn Rechnungen kommen, geh damit zur Bank, DIE darf alle Rechnungen, z.B. rund um die Bestattung begleichen, wenn genug Geld vorhanden ist, denn bestattet werden muss er ja.