Opa verstorben wer Erbt?

8 Antworten

Wenn kein Testament und Ehevertrag mit abweichendem Güterstand vorhanden, erbt die Frau zur Hälfte und den Rest die Abkömmling (Kinder bzw. falls diese verstorben sind, die Enkel nach Stämmen). Für die genauen Erbquoten müsste man also alle Kinder des Opas kennen. Gesetzlicher Erbe bist du aber auf jeden Fall geworden, wenn kein Testament vorhanden ist, das abweichendes regelt.

bei einem Testament gibt es eine testamenteröffnung und da bekommt jeder bescheid gesagt.

wenn es keins gibt erbt die Frau alles.

Wie wäre es wenn du mal mit der Frau triffst und über den Tod deines Opas redest. Wenn Sie ihn geliebt hat wovon ich ausgehe ist es für sie bestimmt auch sehr schmerzhaft und will nicht über Geld reden.

Schlecht ich wohne bei München und sie in Berlin.

Und nen guten Draht hatte ich eh nie zu der weil sie in meinen Augen meinen Opa nur das Geld aus den Taschen zog...

Erbrecht der Ehefrau §§ 1371 + 1931 BGB 1/2. Die Abkömmlinge, also Kinder und Enkel teilen sich das nach Stämmen. Also die zweite Hälfte geht an die Kinder. Enel treten an die Stelle des Elternteils, wenn der verstorben ist.

Daher ist diese Aussage von Dir falsch:

wenn es keins gibt erbt die Frau alles.

Von Gesetzes wegen (wenn es also kein Testament gibt) geht die Hälfte des Erbes an die Ehefrau und die andere Hälfte an die Nachkommen des Verstorbenen.

Falls der Verstorbene testamentarisch anderes festgelegt hat, z.B., dass die Ehefrau alles erben soll, dann können seine Nachkommen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beanspruchen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Die Ehefrau des Verstorbenen hat offensichtlich nicht die Absicht, mit anderen zu teilen. Da sollte wohl der erste Weg zum Nachlassgericht führen und der zweite zur Polizei (falls Du denkst, dass größere Werte vorhanden sind).

Wenn es kein Testament gibt, dann erbt die Frau alles. Mal ganz ehrlich, hätte dein Opa gewollt, das du etwas bekommst, dann hätte er ein Testament gemacht. Hat er aber offensichtlich nicht. Deshalb solltest du den Wunsch deines Opas respektieren.

Entschuldige, aber das ist falsch. Erbrecht der Ehefrau §§ 1371 + 1931 BGB 1/2. Die Abkömmlinge, also Kinder und Enkel teilen sich das nach Stämmen. Also die zweite Hälfte geht an die Kinder. Enel treten an die Stelle des Elternteils, wenn der verstorben ist.

Hallo,

bei dieser Familienzusammenstellung würde ich dir raten beim Amtsgericht einen Erbschein zu beantragen. Dann hast du alles schwarz auf weiß und rechtlich einwandfrei.

Hilfreichste Antwort?