Erbfrage Antrag auf Beteiligung

3 Antworten

Erst einmal mein Beileid.

Wahrscheinlich bist du nicht der einzige Erbe deiner verstorbenen Mutter richtig?

Als meine Mutter damals verstorben war, haben wir zwar kein schreiben bekommen, waren aber auch beim Amtsgericht um uns den Erbschein zu beantragen. So einen Erbschein gibt es nur einmal, in dem stehen alle Erben und die Ihnen zustehenden Erbteile drin. Wenn ihr eine Erbengemeinschaft seid (also mehrere Personen, die etwas erben) braucht nur einer den Erbschein beantragen. Ich vermute, dass das Amtsgericht nun wissen möchte, ob du auch in dem Erbschein stehen möchtest, oder ob du das Erbe ausschlagen möchtest. Hast du denn vorher schon einmal kund getan, dass du das Erbe annehmen möchtest? Ich hoffe ich konnte etwas helfen, ob meine Vermutung stimmt, kann dir wahrscheinlich nur das Amtsgericht sagen.

DannyundOle 
Fragesteller
 08.07.2014, 08:55

Hallo, den Erbschein hatten wir schon vor Wochen beantragt. Wir sind vier Geschwister und zwei haben das Erbe ausgeschlagen, das Schriftstück habe ich vor einigen Tagen bekommen. Also Erbe geht durch zwei. Ich möchte nur verhindern das alle Informationen meine Schwester bekommt weil sie nur lückenhaft Informationen erteilt. Darum meine Frage soll ich einen Antrag auf Beteiligung stellen sodas ich auch alle Informationen bekomme? Und nicht nur meine Schwester? Würde mich über eine weitere Antwort freuen.Danke.

Fluffi03  22.07.2014, 23:31
@DannyundOle

Hallo DannyundOle, ich vermute dann, dass ihr einen Teilerbschein beantragt habt und keinen gemeinsamen. So hatte ich es früher auch probiert, und dann Post vom Amt bekommen ob ich mit einem gemeinsamen Erbschein einverstanden bin. In deinem Fall würde ich in jedem Falle jetzt einen Anwalt befragen. Ich hatte damals einem gemeinschatftlichen Erbschein zugestimmt und promt gingen die hudeleien los. Dann ist man nämlich eine Erbengemeinschaft und kann (eigentlich) nur gemeinsam entscheiden und das kann sich Jahre hinziehen. Problem ist aus die Suppe kann man nicht so leicht auslöffeln. Wenn deine Schwester "schwierig" ist, würde ich wirklich einen Anwalt fragen was du als nächstes tun kannst, gerade dann wenn du weißt, dass es Schwierigkeiten geben wird.

Das ist der Antrag auf Beteiligung am Erbschein verfahren. § 345 FamFG

Spart Dir kosten und sorgt für Klarheit.

DannyundOle 
Fragesteller
 07.07.2014, 15:34

Hallo, und vielen Dank. Verstehe ich nicht , mit den Kosten und und was ist mit Klarheit zu verstehen? Würde mich über eine Antwort sehr freuen denn wie schon erwähnt Null Ahnung.

wfwbinder  08.07.2014, 05:48
@DannyundOle

Wenn Du einen Erbschein alleine beantragst ist es teurer, daher Kostenvorteil.

Wenn Du mit im Erbschein bist, werden alle Auskünfte auch Dir zugänglich gemacht, damit hast Du mehr Klarheit.

DannyundOle 
Fragesteller
 08.07.2014, 09:01
@wfwbinder

Also würde nur meine Schwester auf den Erbschein stehen und ich nicht? und sie würde alle Informationen bekommen?Einen Erbschein hatten wir schon beantragt.Wir sind vier Geschwister und zwei haben ausgeschlagen das schreiben lwurde mir vor ein paar Tage zugeschickt. Würde mich über eine weitere Antwort freuen. Vielen Dank

wfwbinder  08.07.2014, 11:35
@DannyundOle

Ja, dann trete doch bei und ihr steht beide auf dem Erbschein.

Wenn zwei schon ausgeschlagen haben, müßt ihr weniger Teilen, aber eben auch genau prüfen, ob es überschuldet ist.

DannyundOle 
Fragesteller
 08.07.2014, 18:20
@wfwbinder

Nein, keine Schulden vorhanden. Wo soll ich bei treten? Auf dem Erbschein. ? Mene Schwester hatte für uns vier ein Erbschein beantragt dr auch als Miterbe ausweisen soll. Zwei haben ausgeschlagen. Nun kam ein schreiben das es durch zwei geht verständlich soweit habe ich auch verstanden. Nun habe ich zwei Wochen Zeit Kenntnis und Stellungsnahme zur beantragten Erbscheinserteilung und einen Antrag auf eines sogennannte "Beteiligung am Verfahren stellen könnte. Und das verstehe ich nicht,

Nun habe ich zwei Wochen Zeit Kenntnis und Stellungsnahme zur beantragten Erbscheinserteilung und einen Antrag auf eines sogennannte "Beteiligung am Verfahren stellen könnte. Und das verstehe ich nicht,

Am besten, Sie gehen mal zum Nachlassgericht.

Das Problem ist hier, das der Erbschein nicht gemeinsam beantragt wurde, sondern nur von Ihrer Schwester. Damit der Erbschein ausgestellt werden kann muß zunächsmal klar sein, wer denn Erbe ist. Der Erbschein weist ja gerade die Erben ( also Sie und Ihre Schwester) aus. Dazu müssen sie aber die Ausschlagungsfrist versteichen lassen, oder die Erbschaft explizit annehmen.

Darum meine Frage soll ich einen Antrag auf Beteiligung stellen sodas ich auch alle Informationen bekomme?

Sie und Ihre Schwester sind Erben. Mehr Infos wird Ihnen das Nachlassgerich auch nicht geben.