Habe ich eine Möglichkeit Kenntnis über den Inhalt eines Testaments meines Bruders zu bekommen?
Mein Bruder ist verstorben und soll ein Testament bei einer Freundin hinterlegt haben.
Diese müsste das Testament dem Nachlassgericht übergeben.
Da mein verstorbener Bruder keine Kinder und auch keine Frau hinterlässt, wäre ich nun der nächste Angehörige.
Mir stellt sich nun die Frage wie ich Kenntnis vom Inhalt des Testamentes bekommen kann und zwar unabhängig davon, ob ich erben sollte oder nicht.
Ich habe gelesen, das Nachlassgericht informiert die Erben, aber wie ist das wenn ich nicht erbe, habe ich dann trotzdem die Möglichkeit den Inhalt des Testamentes zu erfahren und wenn ja wo und wie muss das beantragt werden?
6 Antworten
Wenn du im Testament bedacht worden bist, dann bekommst du eine Information vom Nachlassgericht. Wenn nicht, dann nicht.
Leben deine Eltern noch? DIE wären dann nämlich berechtigt, vom Erben/ der Erbin den Pflichtteil zu fordern. Das wären 50% vom bereinigten Nachlass in Geld.
Wer Erbe geworden ist, können sie unter Nachweis der Verwandtschaft- Stammbuch oder Geburtsurkunde deines Bruders- vom Nachlassgericht erfahren.
Dann können sie sich an den Erben/ die Erbin wenden und ihre Forderung stellen.
Ist einer deiner Eltern tot oder beiden, trittst du an deren/ dessen Stelle.
Ihr seid Erben zweiter Ordnung gem.§ 1925 BGB.
Da mein verstorbener Bruder keine Kinder und auch keine Frau hinterlässt, wäre ich nun der nächste Angehörige.
Falls seine Etern leben, wärst du das nicht, § 1925 (2) BGB :-O
Mir stellt sich nun die Frage wie ich Kenntnis vom Inhalt des
Testamentes bekommen kann und zwar unabhängig davon, ob ich erben sollte oder nicht.
Falls ein Elternteil deines Bruders vorverstorben ist, gelangst du gem. § 1925 (3) 1 BGB zur Erbfolge und wirst als gesetzl. Erbin vom Nachlassgericht per Kopie über das Testament informiert.
Ist die Freundin als Alleinerbin eingesetzt, bekommst du nichts und auch keine Auslunft darüber.
Dann geht dich die letzwillige Verfügung deines Bruder schlicht nichts an.
Ob seine Eltern, die als gesetzl. Erben informiert würden, dich da Einsicht nehmen lassen, musst du sie fragen. Respekt vor dem erkennbaren Wunsch eines Toten mögen sie höher bewerten als deine Neugier.
G imager761
Das Nachlassgericht (am örtlichen Amtsgericht) muss dich informieren. Vermutlich steht dir ohnehin der Pflichtteil zu. Wenn du keine Geschwister hast, würde dir nach der gesetzlichen Erbfolge alles zustehen. Dein Pflichtanteil betrüge bei einem Testament 50%. Du solltest also im Normalfall genauso viel erben wie die von deinem Bruder eingesetzte Erbin erhält.
Danke für den Hinweis, wieder was dazu gelernt.
Wenn auch die Eltern verstorben sind wirst Du zum Erben, wenn es nicht testamentarisch anders verfügt ist.
http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Pflichtteil-der-Geschwister.html
Falls kein Abkömmling existiert, der sie von der gesetzlichen Erbfolge
ausschließen würde, sind auch entferntere Abkömmlinge bzw. die Eltern
des Erblassers pflichtteilsberechtigt.
Also müsste - nach meinem Verständnis - für Dich ein Pflichtanteilsanspruch bestehen. Und damit erhältst Du automatisch eine Abschrift des Testamentes / Erbscheines.
im voraus kannst du den Inhalt des Testaments nicht einsehen. Wenn du zum Kreis der Erbberechtigten gehören solltest, teilt dir das das Nachlassgericht mit. Dann wirst du auch, sofern ein Testament besteht, über seinen Inhalt benachrichtigt.
Sollte das Erbe überschuldet sein, mußt du das Erbe ausschlagen, am besten mithilfe eines Notars.
Es gibt keinen Pflichtteil bei Geschwistern.