erbe ausgeschlagen, folgen nun automatisch die enkel?

5 Antworten

Das Erbe ausschlagen kann man nur für sich selbst

"Um ein Nachrücken der eigenen Kinder als gesetzliche oder auch testamentarische Erben bei einem überschuldeten Nachlass zu vermeiden, muss für die Kinder ebenfalls die Ausschlagung der Erbschaft erklärt werden.

Sind die Kinder noch nicht geschäftsfähig (Vollendung des siebten Lebensjahrs), dann müssen zwingend die Eltern als gesetzliche Vertreter für das geschäftsunfähige Kind die Ausschlagung erklären. Sind die Eltern beide sorgeberechtigt, müssen auch beide die Ausschlagung für ihr
Kind erklären"

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft-ausschlagen.html

Ruf am besten mal beim Nachlassgericht an wegen der Frist

Selbstverständlich rückt dein Sohn in der Erbfolge seines Großvaters nach, wenn du und deine Geschwister ausschlagen; §§ 1952 (2), 1924 (3) BGB :-O

Ja, du musst für ihn das Erbe ebenfalls ausschlagen, dass kann man zur Niederschrift beim Nachlassgericht, dass für den Sterbeort des Erblassers zuständig ist deutlich günstiger erledigen als über jeden Notar.

Keine Sorge: Die Ausschlagungsfrist für dein Kind beginnt erst, wenn er Kenntnis seines Erbanfalls hätte - aber was erledigt ist, ist erledigt. Er gelangt ja derzeit in jedem Fall zur Erbfolge.

G imager761

Da ihr als Kinder jeweils zu 1/3 erbberechtigt wart und das erbe alle ausgeschlagen habt, geht die Erbfolge automatisch dann auf alle Enkel über.

Da dein Sohn noch nicht volljährig ist, kommst du als Erziehungsberechtigter wieder ins Spiel.

Das elterliche Sorgerecht nach § 1626 BGB umfasst auch die so genannte
Vermögenssorge. Bis zur Volljährigkeit des minderjährigen Erben gehört
es mithin zu den Aufgaben der Eltern, Entscheidungen über Anlage und
Verwendung des Vermögens des Kindes zu treffen.

Somit musst du dann auch für deinen Sohn das Erbe ausschlagen.

Geh auf jeden Fall zum Notar oder Anwalt. Wir haben auch ein Erbe ausgeschlagen und der Notar hat es uns so erklärt, dass man rechtlich so gestellt wird als wär man vor dem Erblasser verstorben. Damit ist Dein Sohn in dem Moment, wo Du das Erbe ausgeschlagen hast, Nacherbe geworden. Ob die 6-Wochenfrist damit neu beginnt weiß ich aber nicht.

Wenn du ausschlägst, folgt - zumindest in der gesetzlichen Erbfolge - dein Sohn als Erbe nach. D.h. du musst für ihn ebenfalls ausschlagen (Frist von 6 Wochen seit dem Anfall bzw. deiner Erbausschlagung beachten). Normalerweise macht man das in einem Termin.