Oma verstorben-Erbe?
-meine Oma ist verstorben sie hatte vier Kinder, eines davon -meine Mutter, ist verstorben. Trete ich als Enkel als Erbe ein? Wenn ja wie bekommt man automatisch Bescheid wegen des Nachlasses, bzw. welche Maßnahmen müssen eingeleitet werden um den Erbteil zu beanspruchen? Wahrscheinlich ist davon auszugehen das alle Konten wie Renteneingänge , Pflegegeld, Kriegshinterbliebenenrente und Privatvermögen von meinem Onkel beiseite geschafft wurden. Besteht die Möglichkeit der Berechnung einer Pauschalsumme des Erbes? Muß ich , als Enkel das erbe selbst beantragen? - oder bekommt man automatisch bescheid? (.ich habe übrigens noch zwei Geschwister) Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser komplexen Frage.
9 Antworten
normalerweise wird man benachrichtigt, wie alles weitere verläuft
Oh man ... Ja, du und deine Geschwister ihr tretet an die Stelle eurer Mutter in der gestzlichen Erbfolge. Wende dich an das zuständige Nachlassgericht. Wenn ein Testament vorhanden ist, sollte sich das Gericht bei euch melden, wenn ihr zum Kreis der testamentarischen Erben gehört.
Wenn die Bank erfährt, dass die ältere Dame verstorben ist, werden die Konten direkt gesperrt. Die Angehörigen oder das von ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen sind verpflichtet, den Sterbefall den zuständigen Institutionen zu melden. Somit werden auch Zahlungen (in diesem Fall Alters- und Kriegshinterbliebenenrenten sowie Pflegegeld) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingestellt und zuviel ausgezahltes Geld zurückgefordert.
Sie und Ihre Geschwister können sich an das Nachlassgericht am Wohnort Ihrer Großmutter wenden, um ggf. Erbansprüche anzumelden oder auch das Erbe innerhalb von drei Wochen auszuschlagen (wenn z. B. doch mehr Schulden vorhanden sein sollten, als Sie bisher ahnten, oder die Erbschaftssteuer zu hoch ausfallen sollte).
Als erstes stehen die Kinder des verstorbenen und der vielleicht noch lebende Ehemann in der Hauptrolle. Wenn es hier niemanden mehr gibt, kommt die nächste Generation, Enkelkinder, dran.
Das musst Du über das Amtsgericht Erbschaftsangelegenheit klären, dort wird geregelt wer erbberechtigt ist.