Kann mann wegen Unwissenheit nach 10 Jahren noch erben?

4 Antworten

Das älteste Recht der Welt ist das Erbrecht Daher rate ich einmal, dass es so sein wird, dass ein Erbe immer angetreten werden kann. Ein Erbe kann niemals "verfallen". Es ist ein Erbe.

Blödsinn! Siehe Antwort "sergius" und mit "raten" kann der Fragesteller selbst. Es ist allerdings wirklich ein wenig seltsam, dass der Enkel, ich nehme an, dass Sie das sind, nicht vom Nachlassgericht angeschrieben wurde. Wer hat den die Nachlassverwaltung übernommen? Irgendjemand muss doch den Haushalt aufgelöst haben, die Beerdigung übernommen und bezahlt haben?

Die Verjährungsfrist des Herausgabeanspruchs für das Erbe beträgt 30 Jahre.

Es ist davon auszugehen, dass das Nachlassgericht die gesetzlichen Erben öffentlich niedergelegt wirksam unter Fristsetzung angeschrieben hat. Wäre diese Erklärungsfrist abgelaufen, ist der Nachlass dem Landesfinanzminister zugefallen.

Meldet sich der wahre Erbe innerhalb der 30 Jahresfrist wird die Staatserbschaft aufgehoben und das Erbe abzüglich der Kosten an den Erben herausgegeben.

Ansprechpartner ist in jeden Fall das Nachlassgericht am letzen Wohnort der Verstorbenen.

Sie würden als gesetzlicher Erbe Ihrer Oma nur zum Zuge kommen, wenn Ihr Elternteil, der Abkömmling Ihrer Oma ist, bereits vor der Oma verstorben wäre. Wenn er erst nach der Oma verstorben ist, würden Sie ihn gesetzlich beerben und auf diese Weise an den dann noch vorhandenen von ihrem Elternteil ererbten Nachlassanteil der Oma kommen. Was die Anteile der anderen Abkömmlinge der Oma an deren Nachlass betrifft, häötten Sie nur gesetzliche Erbansprüche nach deren Tod, wenn diese Abkömmlinge erstens keine näheren Verwandten als Sie hätten und diese Abkömmlinge keine anders lautenden Testamente hinterlassen hätten.

Sie sollten sich,am besten mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen und dort Auskunft einholen, das für den letzten Wohnsitz Ihrer Oma zuständig war. Grundsätzlich verjährt ein Erbschaftsanspruch erst nach 30 Jahren. Wenn also der Ihnen zustehende Nachlass(teil) an eine andere Person gelangt wäre, könnten Sie ihn innerhalb 30 Jahren von ihr herausverlangen. Es könnte allerdings sein - wie imager schon angegeben hat, dass detr Anspruch verfällt, wenn mangels Kenntnis des Nachlassgerichts von anderen gesetzlichen Erben der Nachlass der Oma dem Fiskus des Bundeslandes ihres Wohnsitzes zugefallen sein sollte. Auch das sollten Sie mit dem Nachlassgericht klären.

Es ist davon auszugehen, dass das Nachlassgericht die gesetzlichen Erben öffentlich niedergelegt wirksam unter Fristsetzung angeschrieben hat. Wäre diese Erklärungsfrist abgelaufen, ist der Nachlass dem Landesfinanzminister zugefallen.

G imager761