Erbe gestohlen

7 Antworten

Du solltest unbedingt zu einem Anwalt für Erbrecht gehen und ihm erstmal den Fall schildern. Das kostet zunächst auch noch kein Geld, sondern erst, wenn er tatsächlich aktiv wird.

Was da passiert ist, ist definitiv Diebstahl. Alles, was die genommen haben, musst du zurückbekommen. Das solltest du nicht hinnehmen, sonst machst du dir ein Leben lang Vorwürfe.

ihr habt doch sicherlich einen vormund bekommen, irgendeine person muss das erbe deiner eltern an- oder abgetreten haben in eurem sinne.

wenn deine eltern nur schulden hatten, dann schlägt man normalerweise das erbe aus, ansonsten würdest du schulden geerbt haben.

und so wie es bei dir gelaufen ist, war es bei mir auch.

ich habe noch zuhause gelebt, als mein vater starb, gab es geschwister, die nicht mehr zuhause lebten, die sich einfach mal den fernseher aus dem wohnzimmer mitgenommen haben, ich selber habe keinen gehabt.

papiere, fotos und so nahm ein bruder mit.

und das direkte erbe bei gericht wurde von allen kindern ausgeschlagen.

@ Sammi1617

Du solltest schnellstens einen Anwalt für Familien - / Erbrecht aufsuchen und den Fall schildern, er wird dich aufklären:

Ob deine Eltern ein Testament gemacht, wer erbt usw.

Das Bild brauchst du nicht einstellen und du meinst sicher den Erbschein oder?

Der Anwalt wird euch auch erklären, wenn die Verwandten die Gegenstände einfach mitgenommen haben, was zu tun ist.

Wieso kommst du erst jetzt zu deiner Frage?

Viel Glück

Es hätte wenn nicht von euren Eltern veranlasst ein Vormund eingesetzt werden müssen. Wenn keiner Bestimmt wurde hätte er vom Gericht bestimmt werden müssen!

Alles in eurem Haus....Möbel, Schmuck usw. gehört zum Erbe und hätte niemals so entwendet werden dürfen.

Ich weiß nicht wie alt deine Schwester ist aber wenn sie vilt. schon Volljährig ist solltet ihr einen Anwalt einschalten.

Zu euren Verwandten könnt ihr nicht gehen damit, die haben euch ja bestohlen auf gut Deutsch gesagt.

Ein Vormund verwaltet das Erbe und unterschlägt es nicht.....so lange die rechtmäßigen Erben noch nicht volljährig sind.......leider sieht die Realität oft anders aus.

Bei einer so kurzen Beschreibung ist das schwierig, eine eindeutige Aussage zu treffen. Aber was du schreibst, klingt tatsächlich etwas merkwürdig. Am besten mal vor Ort unverbindlich einen Fachjuristen (Zivilrecht) fragen!