Wer zahlt Inkasso Kosten wenn die Person gestorben ist?

8 Antworten

Inkassokosten zahlt derjenige, der das Inkasso beauftragt hat.

Ob diese als Schadenersatz vom Schuldner bzw. dessen Rechtsnachfolger zu tragen sind (also euch, wenn ihr nicht ausschlagt), ist in der Regel zu verneinen (vgl. u.a. § 254 Abs. 2 BGB)

  • Ist die Forderung tituliert?
  • Wie setzt sie sich zusammen?
  • Aus welchem Jahr ist diese?

Die Erben

die erben

Wer erbst, erbt auch die Schulden.

Die Inkasso-Kosten muss eh niemand bezahlen. Wenn dann gehts nur um die Hauptforderung.

Dann muss der Gläubiger erstmal herausfinden, wer als Erbe infrage kommt und den anschreiben. Wenn niemand einen Erbschein beantragt hat und kein Vermögen vorhanden ist, kann man das vermutlich ins leere laufen lassen.