Erbschaft - Erbt der Neffe etwas?

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Da es weder lebende Kinder noch Eltern gibt, erben die Geschwister zu gleichen Teilen. Sind davon welche verstorben (wie in diesem Fall), treten an deren Stelle deren Kinder zu gleichen Teilen.

In diesem Fall: Die Schwester ist nicht Alleinerbin, sondern nur zur Haelfte, die andere Haelfte bekommt der Neffe. Haette der Verstorbene 2 Kinder, dann bekaemen die je 25 % und die Schwester 50 %.

Vorausgesetzt natuerlich es besteht kein Testament, wo andere Erben eingesetzt wurden, denn einen Pflichtteilsanspruch gaebe es in diesem Fall nicht.

Es ist doch immer wieder erstaunlich, was man für Auskünfte bei einer eigentlich recht einfachen Fallgestaltung erhält. Da wird teilweise das Stichwort "Pflichtteil" in den Raum gestellt,obwohl das in diesem Fall überhaupt nicht zutrifft, dann wird die Schwester zur Alleinerbin gemacht usw. Ohne pietätlos sein zu wollen, möchte ich hier ein Beispiel aus Donalds Leben geben: Dieser wird von seinem Onkel Dagobert ständig schikaniert mit der Begründung, er sei schließlich sein Alleinerbe. Das ist leider nicht richtig: Dagobert hat eine Schwester Dorette (die mit dem Bauernhof). Darüber muss er noch ein Geschwisterteil gehabt haben, von dem sein Neffe Donald abstammt. Sollte also Onkel Dagobert ohne Testament versterben, so erben seine Schwester Dorette und Donald je 1/2 seines Vermögens! So ist es auch hier.

-- Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erben aus dem Kreis der Verwandten des Erblassers. Verwandt ist mit dem Erblasser jeder, der von ihm (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) oder von derselben dritten Person abstammt (Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel, Neffe usw.). Die Verwandten werden in Erbenordnungen eingeteilt.

--2.Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte usw.), § 1925 BGB. Leben zur Zeit des Erbfalls beide Eltern noch, erben deren Kinder (also in der Regel die Geschwister des Verstorbenen) nichts. Lebt nur noch ein Elternteil, bekommt er die Hälfte, und der Rest wird auf die Abkömmlinge des verstorbenen Elternteils aufgeteilt. Falls keine Kinder vorhanden sind, erbt der überlebende Elternteil allein.

-- Somit ist die Schwester und der Neffe Erben 2. Ordnung und sind erbberechtigt. Die Schwester ist nicht Alleinerbin, denn das Erbteil des Bruders übernimmt gesetzlich der Neffe!!!!

-- Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Der _Neffe ist an Vater's Stelle, nachdem er verstorben ist.

nachdem WER verstorben ist??

@cakejane

Zuerst der Vater, damit ist er der Erbe!

hmm - mal kurz überlegen.

ist es nicht so, dass derjenige den pflichtteil erhält, der die richtige antwort für die hausaufgabe als erster aufgeschrieben hat?

wenn das so ist, dann schreibe ich gröl