Erbausschlagung benötigte Unterlagen?

8 Antworten

auch wenn das AG weit weg ist, hat es doch telefon.................... also rufe an.

es gibt eigentlich keinen ort, wo man nicht entweder das original oder eine beglaubigte kopie verlangt...

Ich habe auch schon ein Erbe ausgeschlagen.

Du benötigst lediglich den Brief vom Nachlassgericht dass du als Erbe in Frage kommst u ab da beginnt dann deine 6 wochen frist

Zum Notar reicht vollkommen aus!kostet en paar Euronen...... der Notar schickte damals für uns den beglaubigten Brief ans Nachlassgericht ein - wir bekamen dann vom Gericht die Bestätigung

Die Frist läuft sobald ich den Brief bekomme nicht sobald ich vom Todesfall erfahre?

@dadadadadi

Du bist ja noch nicht zwingend ein Erbe....in der gesetzlichen Reihenfolge kommen erst die eigenen Kinder......außer sie hat dich im Testament benannt - wenns eines gibt.

Würdest du nicht deine Oma kennen würdest du vom Tod auch erst durch das Gericht erfahren.......

Aber aufpassen....erbe ausschlagen löst dich/euch nicht vor der Bestattungspflicht....

Soweit ich weiß benötigt man nur einen gültigen Personalausweis.

Mit dem Perso muss man zum Nachlassgericht am eigenen Wohnsitz oder beim letzten Wohnsitz des Erblassers gehen, um das Erbe ausschlagen zu können. Vor Ort wird die Ablehnung dann zu Protokoll gegeben. Schriftlich oder telefonisch lässt sich dieser Schritt nicht erledigen.

Eine Alternative ist es, einen Notar mit der Erklärung zu beauftragen, der diese an das zuständige Nachlassgericht weiterleitet.

In beiden Fällen wird eine Gebühr fällig, die sich nach der Höhe des Nachlasses richtet.

Als meine Tante verstorben ist, die auch mehrere 100km weit entfernt gewohnt hat, haben wir das ganze über einen Notar machen lassen.

Ja du brauchst die Original Sterbeurkunde und natürlich auch deinen Personalausweis bzw. einen Nachweis das es wirklich deine Großmutter war. Und du musst Erbberechtigt sein. Gibt es noch andere Erben müssen diese das Erbe entweder auch ausschlagen oder eben annehmen.

Das Erbe ausschlagen kostet allerdings auch Gebühren und du darfst NICHTS aus dem Nachlass raus nehmen. Nicht mal kleinste Erinnerungsstücke. Alles was deiner Großmutter gehört hat geht an den Staat.

Am besten rufst du beim Amtsgericht an und fragst wie du vorgehen musst und was du alles brauchst.

Also sollte ich auf eine Benachrichtigung warten?

@dadadadadi

In solchen Fällen sollte man nicht warten.

@dadadadadi

Du solltest dich mit deinem Vater unterhalten ob er das Erbe ausschlägt. Wenn ja wird er ja angeben das es noch Kinder oder ein Kind gibt und dann erst wirst du zum Erbberechtigten. Dein Vater kann sicher auch beim Amtsgericht schon mitteilen das du das Erbe ebenfalls ausschlagen möchtest. Du musst auf jeden Fall dann persönlich dort hin und unterschreiben. Erst mal würde ich aber abwarten was dein Vater vor hat. Gibt es nur deinen Vater oder auch noch Onkel, Tanten? Die wären auch noch alle vor dir dran.

@Anna1230

Mein Vater hat noch mehrere Geschwister. Soweit ich weiß werden alle ausschlagen. Ich wollte nun zum Amtsgericht an meinem Wohnsitz und hier den Nachlass ausschlagen. Deshalb meine Frage. Ich habe eine Kopie der Sterbeurkunde aber weiß nicht ob die reicht weil sonst keine Dokumente dazu da sind (Erbbenachrichtigung etc)

@dadadadadi

Ohne die Erbberechtigung bist du noch kein Erbe. Erst wenn alle ausgeschlagen haben bist du dran und wirst dann sicher auch vom Gericht benachrichtigt.

Als mein Bruder vor einigen Jahren gestorben ist, mussten auch erst meine Eltern das Erbe ausschlagen bevor ich dran war.

So lange du nichts bekommen hast, kannst du auch nichts ausschlagen. Keine Angst du nimmst nicht automatisch ein Erbe an von dem du nicht weißt das du Erbe bist

@Anna1230

Ok das war mein bedenken. Da ich mir nicht sicher bin und mein Vater sagte das ich da keinen brief bekomme.

Aber ich könnte im Voraus über einen Notar die Erklärung abgeben um so für mich das Thema abzuschließen?

Bist du denn ERbe? Eigentlich erben deine Eltern.

Ansonsten brauchst du nur einen Perso und kannst damit zum nächsten Gericht gehen.