Inkasso Unternehmen nervt... "EOS DID Inkasso"

Aussage von mir :D - (Nerven, Inkasso, Blauer Brief) Antwort EOS Schreiben im Blauen umschlag - (Nerven, Inkasso, Blauer Brief)

7 Antworten

Ich kann die Briefe nicht lesen, ist bei mir irgendwie nicht größer zu bekommen. Egal. Wenn Du tatsächlich nichts gekauft hast (bestellt, abonniert, kostenpflichtig irgendwo angemeldet etc.), ist alles in Ordnung. Schicke den Widerspruch noch ein einziges Mal, und zwar als Einschreiben. Dann brauchst Du erst wieder aktiv werden, falls es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommt. Und das tut es nicht, wenn Du nix gekauft hast.

Sry ich musste die Bilder leider so verkleinern, da ich es ansonsten nicht hochgeladen bekommen hätte.

Ich denke ich kann mir die 50 cent Porto sparen, da die Firma schreibt :" Ihre Mitteilung haben wir erhalten, bitte zahlen Sie den Betrag binnen 10 Tagen blablabla"

Was kann ich machen damit das ganze aufhört ?

Da gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Strafanzeige gegen das IB bei der Polizei wegen versuchter Nötigung und evtl. versuchtem Betrug
  2. Beschwerde an das aufsichtsführende Oberlandesgericht mit Antrag auf Lizenzentzug für das Inkassounternehmen. Eine widersprochene Forderung darf nicht betrieben werden.
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, alternativ auf Unterlassung klagen.
  4. Negative Feststellungsklage zur Forderung erheben beim Amtsgericht an deinem Wohnort.

Also die Polizei kommt bei mir leider nicht in frage.. ich müsste für die erstellung einer Anzeige mehrere Stunden warten, aber dadrauf hab ich echt kein book.

Das mit dem Oberlandesgericht könnte ich mir durchausvorstellen wenn keine (zu höhe) kosten auf mich kommen werden.

@daymonhip

Ein Brief kostet 0,62 €. Die Zusatzleistung Einschreiben/Einwurf 1,80 €. Tinte und Papier musst du selber ausrechnen.

@daymonhip

Strafanzeigen kann man auch per Brief an die Staatsanwaltschaft los werden. Oder per Online-Strafanzeige.

Das Schreiben ans Aufsichtsgericht (Zuständigkeit siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de) kostet nichts extra, außer Porto. Das beschwerdeverfahren ist kostenlos.

Ich würde es so formulieren: "Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über die Geschäftsgebaren von Inkasso XYZ und beantrage, die Lizenz zu entziehen. Unter Aktenzeichen ABC möchte dieses Inkasso bei mir Geld eintreiben. Grundlage ist Briefpost, die an mich gesandt wurde und die ich zunächst als Werbung abgetan habe. Auf jeden Fall handelt es sich aber um unverlangt zugesandte Ware im Sinne des §241a BGB. Ich habe beim Inkasso deutlich reklamiert, dass ich nie einen Vertrag eingegangen bin, dass ich daher auch nicht einsehe, überhaupt etwas zu bezahlen. Dem Inkasso ist das egal. Das Inkasso weigert sich, beispielsweise einen unterschriebenen Vertrag vorzulegen oder wesentliche Umstände des Vertragsschlusses zu benennen. Es verstößt damit gegen §11a RDG. Zudem wäre es gehalten aufgrund meines Widerspruchs den Fall an die Mandantin zurückzugeben und dort die Klage zu empfehlen. Auch das passiert nicht. Stattdessen macht es diversen Drohkulissen weiter, so dass man meint, das Inkasso würde vorsätzlich und wissentlich Beihilfe zur Nötigung und zum Betrug begehen. Auf jeden Fall sind die Mitarbeiter des Inkassos weder fachlich noch sachlich in der Lage, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Die Grundlage für eine Geschäftstätigkeit und damit einer Lizenz liegen demnach nicht vor."

@mepeisen

Super Vielen Dank!

Ich vermute mal, der Mahnbescheid kam für dich überraschend, da du nie etwas bei dem Anbieter / Verkäufer bestellt hast. Leider bist du dann auf eine ganz miese Masche reingefallen und hast den Fehler begangen, überhaupt auf das Schreiben zu reagieren. Du kannst jetzt entweder alle weiteren Briefe ignorieren und sammeln, oder du nimmst dir einen Anwalt. Den brauchst du aber erst, wenn dich das Inkassobüro verklagen will. Normalerweise machen die sowas aber gar nicht, da sie genau wissen, dass sie einen Betrug bei dir abziehen wollen und sich so selbst strafbar gemacht haben.

P.S. Ich konnte leider nur raten, da die Briefe viel zu klein sind um sie zu lesen.

Also Betrug von denen ist es nicht, denke ich. Ich habe ja die Ware erhalten (wie im link) Das ding ist das dich mich eiskalt Ignorieren.

@daymonhip
Ich habe ja die Ware erhalten

Und auch bezahlt?

@daymonhip

Dann verstehe ich das Problem nicht. Wenn du etwas bestellt hast, musst du auch zahlen. Wenn du das nicht machst, ist es doch nur logisch, dass der Verkäufer irgendwann ein Inkassobüro beauftragt.

@daymonhip

Du hast geschrieben, es sei denen egal, ob Du etwas bestellt hast. Also hast Du etwas bestellt?

@Urrok

Ich habe nichts bestellt aber die ware erhalten. (Jemand hat dich bei mir ein Scherz erlaubt (so denke ich)).

Bezahlt hab ich nicht weil ich ja nichts bestellt hab.

@Namensvetter

Nein, ich habe keine Bestellung in Auftrag gegeben.

@daymonhip

Dann nimm dir sofort einen Anwalt. Aus der Sache kommst du nicht mehr alleine heraus. Wenn du die Ware behalten hast, dann kann ich schon verstehen, dass sie jetzt Geld wollen. Wieso hast du die Ware nicht sofort zurück geschickt? Du kannst nicht einfach etwas behalten, was dir gar nicht gehört.

@daymonhip

Dann sollen sie die Bestellung/die Auftragsbestätigung mit Deiner Unterschrift, die sie ja von Dir haben müssten, wenn Du der Besteller gewesen wärst, vorzeigen. Wenn sie das nicht können, hast Du ja nix zu befürchten.

@Urrok
Du kannst nicht einfach etwas behalten, was dir gar nicht gehört.

§ 241a BGB sagt da etwas anderes zumindest in Absatz 1. In Absatz 2 stehen dann die Einschränkungen hierzu.

Ein Anwalt ist nicht notwendig, da es sich hier um belanglosen Inkassoschrieb handelt, und nicht um eine Klageschrift. Die Beweislast liegt beim Forderungsteller nicht beim Fragesteller.

@Urrok

Einzig wichtig ist, dass man hier reklamiert und dem Unternehmen anbietet, die Waren abholen zu können oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung zurückzusenden.

Selbst auf eigene Kosten zurücksenden muss man aber definitiv nicht.

Man könnte sogar eine Frist setzen, bis zu der sich das Unternehmen seine Waren abholen solle und ankündigen, es hiernach zu vernichten. Auch das wäre legitim bei dieser Art von Waren.

Bei sperrigen Waren, die einem einfach so abgeladen wurden vor der Tür, könnte man sogar eine angemessene Lagerpauschale in Rechnung stellen.

@Namensvetter

Ich habe mehrfach darauf hingewiesen das Sie mir etwas nachweisen sollen z.b, Scan von Perso, Unterschrift usw...

Und Als Antwort von denen bekomme ich sowas :"[...] Ihre Mitteilung haben wir erhalten [...] Der Vertrag ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für einen Vertragsabschluss im elektronischen Geschäfsverkehr zustande gekommen [...] Bitte zahlen Sie den Betrag binnen 10 Tagen, damit wir keine weiteren Schritte einleiten müssen."

Aber auf E-Mails haben Sie mir nie geantwortet.

@mepeisen

Ich habe das Inkasso Büro schon drauf aufmerksamm gemacht, dass Sie das Paket bei abholen können. Aber ich habe noch keine Rückmeldung erhalten (außer weiterer Mahnungen).

@mepeisen

Ich habe das Inkasso Büro schon drauf aufmerksamm gemacht, dass Sie das Paket bei abholen können. Aber ich habe noch keine Rückmeldung erhalten (außer weiterer Mahnungen).

@Namensvetter
Unterschrift

Wie soll denn - mal ganz allgemein gefragt - ein elektronisch zustande gekommener Vertrag eine Unterschrift aufweisen?

Vielleicht solltest Du es mal dem Verbraucherschutz melden

Ok danke, ich werde versuchen die Tage mich bei denen zu melden.

Also über Leute wie dich könnte ich mich aufregen. Unaufgefordert zugeschickte Ware muss man zurückschicken, sonst gilt sie als gekauft. Du kannst nicht einen Herd 3 Jahre lang nutzen und dann behaupten, du hättest ihn nie bestellt. Und dann deine Dreistigkeit, ein seriöses Inkassounternehmen wie EOS als Betrüger darzustellen. Das ist Rufmord. Mein Tipp also: Für genutze Ware einfach mal zahlen.