Umzug bzw. Einlagerung vom Amt bezahlen lassen?

2 Antworten

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Dein alter Vermieter hat die Pflicht, sich sorgfältig um dein Eigentum zu kümmern. "Entsorgen" darf er es auf gar keinen Fall. Aber er kann von dir Kosten-Ersatz verlangen. Wenn er denn Kosten hat (dazu zählt auch entgangener Gewinn, etwa dann, wenn er den Lagerraum anderweitig hätte vermieten können).

Mit der Rechnung für diese Kosten kannst du dann wiederum Kosten-Ersatz vom Jobcenter beantragen. Ob die auch übernommen werden, hängt auch davon ab, ob du die wirklich bezahlen musst. Und auch davon, ob du nicht eine günstigere Möglichkeit zur Unterbringung deiner Sachen finden kannst.

Dein nächster Schritt sollte statt der Anmietung eines eigenen Lagerraums die Anmietung einer neuen Wohnung sein.

Gruß aus Berlin, Gerd

Danke für die Antwort, ja sicher möchte so schnell wie möglich eine neue Wohnung haben.

Du kommst ja auch aus Berlin dann weist  Du ja wie schwierig es ist  schnell eine neue Wohnung zu finden. ;)

Meine Empfehlung ist, geh Montag früh gleich zu deiner Sachbearbeiter/in erkläre ihr die Situation.

Stell dann die Anträge und sage ihr du brauchst dringend eine Antwort.

Falls es zulange dauert oder sich das Amt quer stellt.

Sonst als Alternative geh mit dem deinem Bescheid zum Amtsgericht zum Rechtspfleger. Der kann dir sagen was du für Möglichkeiten hast oder verweist dich zum Rechtsanwalt der dann alles in die Wege leitet. Dann hättest du max. 15 Euro beim Anwalt.