Entschuldigung am 3. Tag abgeschickt. Zählt der Poststempel oder dass es am dritten Tag vorliegt?

3 Antworten

zitiert aus einer anderen Quelle, Frage war beruflich orientiert, aber das sagt ein Anwalt zu einer solchen Frage:

<<<

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen ihre Fragen auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

1. Entscheidend ist immer der Zugang beim Arbeitgeber.

2.Der Arbeitgeber kann grundsätzlich verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird, § 5 I EntgeltfG. Das persönliche Vorbeibringen ist in ihrem Fall nicht zumutbar und widerspricht ihren Pflichten in der Krankheit, keine Handlungen vorzunehmen, welche den Genesungsvorgang behindern.

3. Es genügt, wenn Sie die AU vorab per Telefax übersenden, das Original können Sie nachreichen.

4.Grundsätzlich kann die Nichtvorlage einer entsprechenden AUBescheinigung bzw. ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht der Krankheit eine Abmahnung rechtfertigen. Vorliegend wäre eine solche Abmahnung allerdings unverhältnismäßig.

<<<<

was bedeutet das für dich? Vorliegen bedeutet Vorliegen. Heute geht man davon aus, dass ein Scan per Mail oder ein Fax eine zumutbare Belastung darstellen. Das heißt: Diese Gesellschaft erwartet von dir nicht nur, dass du unverzüglich zum Arzt gehst, sondern im Rahmen dessen auch deine Abmeldung ordnungsgemäß vornimmst.

Das mag dir wie Kasperei erscheinen, aber so ist es nun mal.

Was lernst du daraus? Wenn dein Chef etwas von dir verlangt, kann es durchaus sein, dass er dies tut, auch wenn du das doof findest, und dich dafür sanktioniert, wenn du es nicht tust. Sofern er eine rechtliche Handhabe hat, hast du schlechte Karten :P

Also bring die dappische Krankmeldung doch einfach rechtzeitig, wie alle anderen auch XD

ps: Ich bin kein Anwalt oder ähnliches. Diese Auskunft ist in keiner Weise rechtsverbindlich oder auch nur eine professionelle rechtliche Auskunft und einer solchen in keiner Weise gleichzusetzen. Ich zitiere hier nur einen Anwalt und lege dar, was ich dazu denke.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du schreibst doch selbst, dass das Attest am dritten Tag da sein muss. Es muss also der Schule vorliegen. Wenn du es jetzt am dritten Tag erst abschickst, funktioniert das nicht mehr.

Also nein, gegen die schlechte Note lannst du nicht (erfolgreich) vorgehen. Dein Attest ist einfach zu spät angekommen.

Es muss spätestens am 3 Tag der Schule vorliegen, somit ja sie kann dir eine 6 geben.

Pech gehabt. Beim nächsten Mal rechtzeitig daran denken.