Rechtsstreit einer GBR?

2 Antworten

Grundsätzlich sind die Gesellschafter einer GbR im Außenverhältnis nur gemeinsam vertretungsberechtigt.

Nein. Der Mehrheitsgesellschafter kann nicht alleine das Konto bestimmen. Nach dem Gesetz kann die Geschäftsführung nur gemeinschaftlich gemacht werden, außer es gibt eine Regelung im Gesellschaftsvertrag, nach der das anders ist.  https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__709.html

Der Kunde hat völlig Recht. Wenn er an einen zahlt, ohne Zustimmung des anderen, dann muss er nochmal zahlen! Denn die Forderung würde nicht erlöschen.

Er hat nur den Weg, das Geld beim Amtsgericht zu hinterlegen. So wird er von seiner Zahlungspflicht befreit.