Einkünft aus GbR > Fahrtkosten

1 Antwort

  1. Die Entnahmen (das "Gehalt") ist steuerlich nicht relevant.

  2. Der Gewinn der GbR wird durch deren Gewinnermittlung und die "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Erklärung der Einkünfte" festgestellt udn auf die Gesellschafter Verteilt.

  3. Wenn es Aufwendungen/Kosten gibt, die von den Gesellschaftern persönlich getragen werden, so werden die als "Sonderbetriebsausgaben" des Gesellschafters in eben dieser Einheitlichen und gesonderten Erklärung der Einkünfte eingesetzt und abgezogen .

Fremde1986 
Fragesteller
 24.11.2014, 13:03

Das heißt, die Ausgaben werden in der Steuererklärung der GbR ausgewiesen? Ich hab sie dem Steuerberater der GbR bislang nicht mitgeteilt. Oder fülle ich die Erklärung privat aus?