Einkünft aus GbR > Fahrtkosten
Hallo,
folgender Fall: Beteiligung zu 50 % an einer GbR. GbR macht einen Jahresabschluss und erzielt Gewinn. Der Gewinn wird zu 50 % in der privaten Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Die GbR hat an den Gesellschafter monatlich eine Art Gehalt ausgeschüttet. Sagen wir 2.000 EUR netto.
Zusätzlich hat der Gesellschafter Fahrtkosten und sonstige Kosten, die er privat für die GbR zahlt und keine Erstattung erhält.
Wie stelle ich diesen Vorgang in der Steuererklärung dar? Handelt es sich bei dem "Gehalt" um eine Entnahme und bei den privat getragenen Kosten um eine EInlage, die erfolgsneutral behandelt werden oder muss ich den Reingewinn der GbR nehmen + Gehalt - (abzgl.) privat getragener Kosten???
1 Antwort
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Die Entnahmen (das "Gehalt") ist steuerlich nicht relevant.
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Der Gewinn der GbR wird durch deren Gewinnermittlung und die "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Erklärung der Einkünfte" festgestellt udn auf die Gesellschafter Verteilt.
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Wenn es Aufwendungen/Kosten gibt, die von den Gesellschaftern persönlich getragen werden, so werden die als "Sonderbetriebsausgaben" des Gesellschafters in eben dieser Einheitlichen und gesonderten Erklärung der Einkünfte eingesetzt und abgezogen .
Das heißt, die Ausgaben werden in der Steuererklärung der GbR ausgewiesen? Ich hab sie dem Steuerberater der GbR bislang nicht mitgeteilt. Oder fülle ich die Erklärung privat aus?