Gewinnausschüttung in einer GbR

4 Antworten

du verwechselst die GbR mit anderen Gesellschaften!

Diese vorgehen ist bei einer GbR nicht möglich! der Gewinn am Ende des Jahres wird gesondert/einheitlich Festgestellt und dann entsprechend der Anteile auf die Gesellschafter verteilt.

Ob die die Kohle vom Konto abheben oder spielt keine Rolle!

Die Möglichkeiten des Investitionsabzugsbetrages ( usw ) gibt es natürlich würde dann aber vor der Verteilung gemacht des Gewinns gemacht und dann der daraus geminderte Gewinn verteilt!

bei der einheitlichen-gesonderten Festellung ggflls Sonder-Betriebsausgaben nicht vergessen!

sehe gerade dass deine Frage wohl etwas unglücklich gestellt / verstanden war! ( siehe WetWilly / dein Kommentar )

Die Auszahlung steht im Gesellschaftsvertrag... sollte jetzt keiner vorhanden sein ( wie bei guten Freunden oder Ehepartner gerne oder so ;) ) muss natürlich nicht ausgezahtl werden! Kommt immer auf die einzelne Regelung an die Ihr getroffen habt!

Die versteuerung weisst du ja anscheindens selbst ;)

Wenn der Gesellschaftsvertrag 50:50 sagt, dann stehen jedem auch 50% zu. Jeder Gesellschafter kann selbst entscheiden, was er mit seinem Gewinnanteil machen will. Er kann ihn sich auszahlen lassen oder er kann ihn in der Gesellschaft lassen.

Ihr könnt mit dem Gewinn machen was ihr wollt. Jedoch wird der Gewinn versteuert.Darum vor Jahresende investieren.

Was sagt denn der Gesellschaftsvertrag? Im Grundsatz ist das möglich, wenn der Gesellschaftsvertrag das zulässt...

Der Gesellschaftvertrag sagt 50% pro Nase^^. Klar muß der Anteil komplett versteuert werden aber muß es auch ausgezahlt werden??

@elgreeco

Dann müsst Ihr Euren Gesellschaftsvertrag entsprechend anpassen, damit die "Einlage" geleistet werden kann.