Entgeltgruppe 4 trotz 3 jähriger Ausbildung. Und das in demselben Beruf?

2 Antworten

Aus welchem Abschnitt des TvL hast du das rauskopiert? In "meinem" habe ich nämliche keine E 5.1.  Ich hätte auch keinen Abschnitt Lagerverwaltung gefunden, also solltest du mW unter den allgemeinen Teil (Beschäftigte im Büro- Buchhalterei und sonstigen Innendienst ) fallen. Es gibt auch noch ein Forum öffentlicher Dienst, ist eigentlich gut, ein Versuch evtl wert, aber viel Hoffnung würde ich mir dort auch nicht machen. 

Das Problem mit nicht wissendem PR Rat kenne ich. Da bleibt dir nur der Eintritt in die Gewerkschaft und dort die Rechtsberatung zu fragen. Maßgeblich für den Bereich des TV L ist immer deine Tätigkeit und entsprechend  bist du einzugruppieren. Und diese lässt sich an Hand deiner Beschreibung nicht beurteilen. Zumal es in diesem Bereich um solche Begriffe wie schwierige Tätigkeit (E4) und gründliche Fachkenntnisse (E 5) geht. Wie sah die Stellenauschreibung aus, was war gefordert, gibt es eine Stellenbewertung, evtl Einsicht in deine Personalakte machen und dir dort deine Stellenbeschreibung kopieren. 

ansprechpartner ist nicht ein laienforum im internet, sondern dein personalrat..

dafür ist er gewählt.

Danke für den Tipp - der konnte / kann oder will mir nicht helfen !


Zudem sind hier auch Menschen unterwegs die keine Laien sind!!

@peterg2007

wenn er dir nicht helfen will drohe ihm mit einer dienstaufsichtsbeschwerde