Zeitarbeit- Bezahlung nach Tarif- falsche Eingruppierung

5 Antworten

Entgeld-Tarifvertrag DGB / BZA § 2 ....

§2.1... Die Mitarbeiter werden aufgrund ihrer überwiegenden Tätigkeit in eine Entgeltgruppe dieses Tarifvertrages eingruppiert. Für die Eingruppierung ist ausschließlich die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit maßgebend. - §2.2... Berufliche Qualifikation ohne Ausübung der Tätigkeiten begründet keine Höhergruppierung.

somit spielt deine Ausbildung keinerlei Rolle, die Aufgabenstellung ist maßgebend dafür. Kann das auch ein "ungelernter" - was vermutlich so auch vom Entleihbetrieb angefordert ist, dann hast du Pech gehabt. Sehr beliebt bei den ZAF's - auch für solche Fälle Facharbeiter einzustellen, was die Chance erhöht, dass dieser auch vom Entleihbetrieb akzeptiert wird.

Nachzulesen unter http://www.igmetall-zoom.de/PDF/TV/TarifvertragDGBBZAIGMAusgabe.pdf

Fleurchen 
Fragesteller
 23.07.2011, 17:03

Vielen Dank für eure Antworten!

In der Stellenbeschreibung steht unter anderem unter "Ihr Profil"

  • abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
  • einschlägige Berufserfahrung wären von Vorteil
  • sehr gute MS Office Kenntnisse
  • Englischkenntnisse

Das alles habe ich, außer dass mir eben die Berufserfahrung fehlt. Trotzdem wollte die Firma mich haben. Offensichtlich handelt es sich also nicht um eine Helfertätigkeit, die man einfach mal so nach kurzer Anlernzeit erledigen kann...


Habe eine Email an die Zeitarbeitsfirma geschrieben, um Überarbeitung des Vertrages gebeten. Die Antwort war: die Einguppierung ist lt. Kundenvorgabe! Aber was hat der Kunde, also die Firma bei der ich derzeit eingesetzt bin, mit meinem Lohn von der Zeitarbeitsfirma zu tun? Das ist doch totaler Blödsinn, oder?

Im Internet habe ich gelesen, die Regionaldirektionen der Arbeitsämter würden die Zeitarbeitsfirmen überwachen und öfter mal Stichproben durchführen. Aber Ansprechpartner findet man keine.

stelari  23.07.2011, 19:09
@Fleurchen

Ja die Regionaldirektionen sind die Überwachungsbehörden ... ganze 72 Mitarbeiter für die ganze BRD - also kannst du dir vorstellen was passieren wird... nämlich nüscht! Was deine Stellenausschreibung betrifft - es ist egal was die suchten - entscheident ist das was du letzendlich machst auf der Arbeit. Die Stellenausschreibungen von ZAF's sind zu 99% fern jeglicher Realität zu dem was letzendlich zu tun ist im Entleihbetrieb. Entscheident ist das, was der Entleihbetrieb für Anforderungen stellt - klar, dass die sich über Facharbeiter auf HIWI-Jobs freuen ...

Aber was hat der Kunde, also die Firma bei der ich derzeit eingesetzt bin, mit meinem Lohn von der Zeitarbeitsfirma zu tun?

sehr viel sogar... dessen Anforderung an die Stelle ist entscheident für deine Eingruppierung - nicht deine Qualifikation! Ich war echt schon bei vielen Leihfirmen - ich hab studierte Akademiker auf Gabelstaplern im Lager gesehen und Lehrer beim bestücken von Leiterplatten...

Die gewerkschaften können auch nicht viel machen - die gehen regelmäßig wegen Klage auf Umgruppierung vor Gericht baden - sie haben ja selbst den Schmu ausgehandelt...

Fleurchen 
Fragesteller
 24.07.2011, 16:30
@stelari

Woher weißt du das mit den 72 Mitarbeitern? Hast du einen Kontakt?

Das ist der ganz normale Alltag der Zeitarbeitsbranche. Die lügen und bescheißen wo es nur geht.

Man sollte auch beachten: Diese Zulage von 67 Cent pro Stunde ...

  • ... wird nicht gezahlt bei Krankheit und Urlaub.

  • .. wird um den Betrag einer Tariferhöhung gekürzt.

Den Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben.

Hat man Dir den Vertrag mitgegeben, damit Du den in Ruhe durchlesen kannst? - Jedes seriöse Unternehmen macht das.

Wie soll ich mich weiterhin verhalten? An wen kann man sich wenden?

Gute Frage...

Die DGB-Gewerkschaften haben diese skandalösen Zeitarbeitstarifverträge "ausgehandelt", da kann man also keine ernstzunehmende Hilfe erwarten, außer ein paar medienwirksame Sprüche.

Die Regierung unterstützt die Zeitarbeitsbranche, fördert somit den Lohndumping, die Plünderung der Sozialkassen und die Vernichtung regulärer Arbeit.

Vielleicht kannst Du Dich mit Deinem (noch nicht unterschriebenen) Arbeitsvertrag und der Stellenausschreibung an eine ausländische Gewerkschaft wenden? Die können Dir sicherlich ganz bestimmt nicht weiterhelfen, doch möglicherweise wird alles mit ein paar Zeilen irgendwo erwähnt. Schließlich haben die auch ein Eigeninteresse daran - Stichwort "Helft Heinrich". Ein Versuch ist es zu mindestens wert...

Fleurchen 
Fragesteller
 23.07.2011, 17:07

Waaasss??? Die Zulage wird nicht gezahlt wenn ich Urlaub habe? Frechheit!

Den Vertrag hat man mir bereits Ende letzter Woche per E-Mail zugesandt, total schief eingescannt. Per Post sollte er eigentlich auch noch kommen aber er ist immer noch nicht da!

Kann man sich denn einfach so an eine Gewerkschaft wenden wenn man nicht Mitglied ist? Kennst du ausländische Gewerkschaften?

Kleintier  23.07.2011, 18:24
@Fleurchen

Hallo Fleurchen,

Im Internet habe ich gelesen, die Regionaldirektionen der Arbeitsämter würden die Zeitarbeitsfirmen überwachen und öfter mal Stichproben durchführen. Aber Ansprechpartner findet man keine.

http://www.spitzenverbaende.arbeitsamt.de/infolaa.html

Waaasss??? Die Zulage wird nicht gezahlt wenn ich Urlaub habe? Frechheit!

Nicht nur das. Du hast lt. Tarifvertrag eine 35 Std.-Woche, musst aber meistens regelmäßig mehr arbeiten, entsprechend der Einsatzbeschreibung. D.h. obwohl Du z.B. tatsächlich regelmäßig 8 Std. täglich arbeitest, bekommst Du bei Krankheit und Urlaub nur 7 Std. pro Tag bezahlt - ohne Zulagen.

In der Zeitarbeit heißt Krankheit und Urlaub Lohneinbuße!

Den Vertrag hat man mir bereits Ende letzter Woche per E-Mail zugesandt, total schief eingescannt.

Herzlichen Glückwunsch, da bist Du einer der wenigen, die sich vor Vertragsunterzeichnung die einzelnen Vertragspunkte in Ruhe durchlesen können.

Kann man sich denn einfach so an eine Gewerkschaft wenden wenn man nicht Mitglied ist?

Warum nicht? Ein Versuch ist es allemal wert... Die DGB-Gewerkschaften machen nur Symptombehandlung anstatt das Krebsgeschwür deutsche Zeitarbeit direkt zu bekämpfen. Warum sollten sie auch? Den Lohndumping haben die schließlich mitzuverantworten.

Kennst du ausländische Gewerkschaften?

Ja :)

Hallo! Ich bin Inhaber einer Zeitarbeitsfirma! Genau zu diesem Thema habe ich bereits eine Frage beantwortet! Ich nenne nochmal das Beispiel: Wenn eine Bäckerei zum "schleppen" von Mehlsäcken eine "Hilfskraft" von einem ZU anfordert, die Hilfskraft eine Ausbildung zum Bäcker gemacht hat, aber beim ZU als Hilfskraft E1 eingestellt und immer als Hilfskraft beschäftigt ist, eingesetzt wird, muss sie in diesem Fall aber trotzdem mit E3 für die Zeit des Einsatzes in seinem erlenten Beruf bezahlt werden!!! Wenn ein Unternehmen eine "Schreibkraft" anfordert, die Schreibkraft allerdings eine Abgeschlossenen Berufsausbildung als Bürokaufmann hat, so wie in deinem Fall, dann muss auch Sie mit E3 bezahlt werden. Das ZU muss dich mit E3 einstellen, lass dir da nix erzählen. Der erste Einsatz ist ausschlaggebend für deine Eingruppierung. Wenn sie dich erst als Produktionshelfer eingestellt hätten, wäre im Arbeitsvertrag E1 korrekt und bei Einsatz in deinem erlernten Beruf entsprechend E3, aber gleich E2 und dann Einsatzzulage, das ist nicht korrekt. Zumal du dann auch bei Krankheit, einsatzfreien Zeiten und Urlaub nur E2 bekommen würdest.....!! Zusammengefasst: bei Einsatz im Bereich deines erlernten Berufes, und dabei spielt die genaue Tätigkeit keine Rolle, mußt du mit E3 entlohnt werden!!

Fleurchen 
Fragesteller
 24.07.2011, 16:05

Aber was soll man machen, wenn sich die Zeitarbeitsfirma auf stur stellt? Welche Argumente kann man da bringen? Womit kann man denen drohen, damit sie mir den Vertrag ändern? Habe denen bereits eindeutig gesagt, daß die Stellenbeschreibung eindeutig eine kaufmännische Berufsausbildung verlangt und ich deshalb in die E3 müßte. Und dann kommen die mit Eingruppierung in E2 war Kundenvorgabe. Das ist doch alles total widersprüchlich...

Ich lese im Internet immer wieder bloß nicht den Vertrag mit der falschen Eingruppierung unterschreiben! Aber was machen um zu meinem Recht zu kommen? Ich bin wirklich ratlos... :(

vivasol  25.07.2011, 11:05
@Fleurchen

Leider wird es wohl so aussehen, dass sie dich nicht einstellen werden, wenn du dich weigerst! Da du ja über die Einsatzzulage praktisch das korrekte Gehalt bekommst kannst du unterschreiben und im Fall von Urlaub, Nichteinsatz und Krankheit würde ich sie schriftlich auffordern dir die Differenz zu bezahlen, andernfalls wirst du beim Arbeitsgericht Klage einreichen und bei der Aufsichtsbehörde des Arbeitsamtes Meldung machen. Bis dahin wirst du dich hoffentlich mit deiner Arbeit beim Kunden empfohlen haben und er möchte keinen anderen mehr. Das ist leider mal wieder ein negatives Beispiel, wie in der Branche getrickst wird. Ich wehre mich aber gegen eine Pauschalisierung, wir wenden solche Praktiken nicht an!!!!

Fleurchen 
Fragesteller
 10.08.2011, 16:34
@vivasol

Ich hatte Glück. Einige Tage nachdem ich meinen letzten Beitrag hier geschrieben hatte, kam eine Mitarbeiterin der Zeitarbeitsfirma aus dem Urlaub zurück und hat mir sofort die 3 gegeben. Gut, dass ich mich geweigert habe, den ersten Arbeitsvertrag mit der 2 zu unterschreiben. Es lohnt sich also hartnäckig zu bleiben.

Zeiti88  15.02.2015, 16:21

Super antwort vivasol. Können Sie mir eine PN schreiben hätte da noch ein par fragen diesbezüglich ...

Es kann auch so sein, dass die Firma, in der Du eingesetzt werden sollst, nur eine Bürohilfskraft angefordert hat. Diese sollte zwar eine abgeschlossene Ausbildung haben, aber entweder sollst Du nur Hilfstätigkeiten in deren Büro machen oder die Firma (Kunde) will Geld sparen und Du arbeitest dann doch als Fachkraft. Wenn die Firma Dich haben oder behalten will, versuch doch mit dem Chef zu sprechen, ob die Möglichkeit besteht, direkt dort anzufangen. 8 Euro Stundenlohn ist wirklich mehr als gering. Ich hatte vor 20 Jahren bei Manpower Berlin als Bürokraft schon 15,30 DM erhalten. Die Zulagen allerdings haben sie immer korrekt bezahlt.

moin,

EG 3 ist für die komischen "halben" Berufen, die nur ne 2 jährige Ausbildung haben, wie Handelsfachpacker, Verkäufer usw.

EG 1 wäre für völlig ungelernte, denen man sogar n Besen erkären müsste.

EG 2 is vür angelernte Tätigkeiten,

EG 3, siehe oben.

EG 4 is für richtige 3-jährige Berufe auch ohne Berufserfahrung.

EG 5 is für leute mit einschlägiger Berufserfahrung.

EG 6 für Leute mit berufserfahrungb + zusatz Lehrkänge, im kaufm. Bereich z.B. jemand der sich besonders mit Lohnabrechnungen auskennt.

wenn du also im richtigen kaufm Beruf eingesetzt bist gehörste mindestens in EG 4.

Wichtig dabei ist die Stellenbeschreibung, nicht dein Berufsabschluss.

Es wäre z.B. theoretisch möglich, dass ein Dipl-Ing als Legerhelfer eingesetzt wird.

Wenn deine Stellenbeschreibung ausdrücklich eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung verlangt, gehörste in EG 4, bzw, wenn eine Ausbildung eines 2-jährigen Berufes verlangt wird, wie Lagerfachkraft o.ä., mindestens in EG 3.

Les dir auch den § 11 Abs 4 AÜG durch. Der verbietet das zeitkonten für einsatzfreie Zeiten geplündert werden.

Wenn nix explizit vereinbart wurde, gilt für Fahrtkosten § 670 BGB.

Lass dich also nicht veräppeln.

Lügen, betrügen, falsche Eingruppierungen, plündern der Zeitkonten, Unterschlagung von Fahrtkosten.

Fleurchen 
Fragesteller
 23.07.2011, 17:09

Ich wäre ja schon mit der E 3 glücklich!

Also Fahrkosten bekomme ich keine. Dafür bekomme ich nur 35 Stunden bezahlt, muss aber 40 pro Woche schuften. Aber das scheint ja üblich zu sein.

Fleurchen 
Fragesteller
 23.07.2011, 17:12
@Fleurchen

Nein, ich habe eine Ausbildung, die normalerweise 3 Jahre dauert. Habe aber weil ich in der Berufsschule immer sehr gut war auf 2,5 Jahre verkürzt. Prüfungsergebnis 2...

Meinereiner67  23.07.2011, 17:43
@Fleurchen

Es geht um die Regelausbildungszeit.

ein handelsfachpacker der 2 mal durch die Prüfung fällt, hat ja auch keine 3 Jährige Ausbildung.

n Bekannter von mit hat Kfz-Mechaniker gelernt.

der hat erstmal verkürzen können, weil er Fachabi hatte.

Dann nochmal weil er nur supi Leistungen brachte.- is ihm halt leicht gefallen.

Damals, vor ca 25 Jahren mussten Kfz-Mechaniker noch 3 Jahre lernen.- der hat das i 1,5 jahren gemacht.

"Üblich" heißt gar nix.

Üblich ist in der gesamten Branche dass die Leihkeulen nach strich und Faden veräppelt werden.

Wenn wegen der Fahrtkosten nix explizit vereinbart wurde gilt § 670 BGB.

Dann fährst du mit deinem fahrzeug zum Kunden deines Arbeitgebers. - Genau wie z.B. ein Handelsvertreter.

Wenn die Entfernung nur 10 o. 15 Km ist und das einigermaßen verkehrsgünstig liegt ist das sicher kein Problem.

Häufig genug werden Leihkeulen aber 50 km und mehr, also durchaus über 100 km/Tag durch die gegend gescheucht.

Da sollte man standhaft sein und rigoros sagen "ohne Fahrtkosten gibts keine Fahrt"

Auch das plündern der Zeitkonten ist "üblich", aber verboten.

Dadurch trägt die Leihkeule das unternehmerische Risiko der Zuhälterbude.