Pflegehelfer als Erstausbildung anerkannt?

2 Antworten

wenn er nichts weiter macht, ist das thema für euch durch. wenn er jedoch eine anschlussausbildung zur pflegefachkraft macht, dann würde bei bedarf die unterhaltspflicht wieder aufleben.

dann wäre die frage wieviel er verdient und kindergeld die summe die verfügbar hat. ist es weniger als 860 euro kann er unterhalt einfordern.

vermutlich könntet ihr ihn ans kinderzimmer verweisen. dann seit ihr aus der sache raus.

Wenn er keine Ausbildung macht, dann müsst ihr keinen Unterhalt zahlen, er ist volljährig.

Die Ausbildung zum Pflegehelfer mit staatlicher Prüfung führt dazu, daß er einem Beruf nachgehen und sein eigenes Geld verdienen kann.

Wenn es zwischen euch keine Absprache gibt, daß er sich weiterqualifizieren will, dann seid ihr raus aus der Verpflichtung.