Entfernung Wohnung zu erster Tätigkeitsstätte?
Hallo zusammen,
Muss ich bei der Angabe der Entfernung bei Leasingfahrzeugen (zwecks des geldwerten Vorteils) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Adresse des Arbeitgebers nehmen oder das entsprechende Parkhaus in dem ich Parke?
Zur adresse des AG wären es 7 km, zu der des Parkhauses 9.
Vielen Dank im voraus
3 Antworten
Zufällig Audi AG? Ja, einfach die Entfernung von zu Hause zur ersten Tätigkeitsstätte. Würde dann die 7 km nehmen in deinem Fall.
Ingolstadt oder Neckarsulm?
Ingolstadt
Ich auch hahaha
Adresse des Arbeitgebers. Dass du 2 Km weiter entfernt parkst, wäre nur dann relevant wenn dem Arbeitgeber das gesamte Parkhaus gehört und ihr da parken müsst ;) (In dem Fall solltest du dir eine Bestätigung darüber fürs Finanzamt holen)
Es gibt viele Parkhäuser auf und um das Gelände die alle dem Arbeitgeber gehören.
Ich parke immer an dem 9 km entfernten Parkhaus da dann der Weg zum Arbeitsplatz kürzer ist.
Adresse des AG, da wo du einer Tätigkeit nachgehst . Welcher Tätigkeit gehst du im Parkhaus nach ?
Parken.
Danach zum Arbeitsplatz
Hahahhaha ja
Es geht ums leasing mit 1 Prozent Regelung da muss ich den geldwerten vorteil ja angeben und versteuern.