Entfernen von 'Fahrräder aus dem Gemeinschafts - Fahrradraum ohne Information der Hausverwaltung?

4 Antworten

Das ist nicht rechtens; der Verwalter ist auf Beschluß der Gemeinschaft für die Durchführung geeigneter Maßnahmen zuständig, soweit diese nicht auch ohne Beschluß im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung erfolgen können.


Nein, das stimmt natürlich nicht.

Auch eine Hausverwaltung darf derartiges nicht so ohne weiteres veranlassen. Fehlt ein Fahrrad, ist derjenige, der die Beseitigung unbefugt veranlaßt hat zum Schadenersatz verpflichtet.

Wenn du es gar nicht so weit kommen lassen willst, kannst du mit deinem eigenmächtigen Nachbarn reden und wenn er sich dennoch von seinem Vorhaben nicht abbringen läßt, forderst du ihn auf eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Tut er dies ebenfalls nicht, kannst du getrost zu einem Anwalt gehen und eine Unterlassungsklage gegen ihn führen. Zwar musst du in dem Fall die Kosten für Anwalt und Gericht vorstrecken, kannst dich aber zurücklehnen, weil dein lieber Nachbar diese Kosten letztlich als Lehrgeld aufgebrummt bekommt. Das ist für ihn immer noch günstiger, als ggf. wegen Diebstahl eine Anzeige zu bekommen, bzw. die entwendeten Fahrräder zu bezahlen.

die fahrräder gehören ja jemandem, das darf er nicht. es handelt sich hier um eine verbotene eigenmacht, da keine gefahr im verzug droht. die hausverwaltung hat das recht, den raum aus bestimmten gründen räumen zu lassen, jedoch darf auch diese dann die räder nicht einfach auf den müll schmeißen oder ähnliches. sollte sich wirklich kein inhaber mehr finden lassen, weiß ich nicht genau, was damit passiert. aber ein mieter kann das nicht einfach so machen.

Er kann sicherlich so viel ans schwarze Brett tackern wie er will. Er kann auch diesen Aufruf starten. Er darf aber nicht die Fahrräder aus diesem Kellerraum entfernen. Dazu fehlt ihm die Befugnis, eine triftige Begründung usw. Das darf nur der Hausbesitzer, der sich vorher erst mal rechtlich absichern muß.