Kann der Hausverwalter zugleich auch Beirat sein?

5 Antworten

Da der Beirat die Aufgabe hat, die Arbeit der Verwaltung zu überprüfen, wäre es natürlich Unsinn, wenn der Verwalter gleichzeitig Beirat ist. Ob das rechtlich zulässig ist, weiß ich nicht, ist aber zumindest ziemlich fragwürdig.

Intelligent von den anderen Eigentümern ist es jedenfalls nicht gerade, den Verwalter auch noch in den Beirat zu wählen.

Das ist eindeutig rechtlich nicht zulässig - dazu gibt es mehrere BGH - Urteile.

Zwar kann ein Eigentümer Verwalter sein, aber ein Verwalter niemals Mitglied des Beirates - wie schon von einigen Vorgängern erwähnt, dient der Verwaltungsbeirat dazu, den Verwalter zu unterstützen und zu kontrollieren.

Der Beirat soll den Verwalter bei seinen Aufgaben unterstützen. Der Beirat soll die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, die Rechnungslegung etc. prüfen und mit einer Stellungnahme versehen, bevor die Eigentümergemeinschaft beschließt. Von daher ist es wenig sinn, wenn der Verwalter auch im Beirat ist, er kann sich ja schlecht selbst kontrollieren. § 29 Wohnungseigentumsgesetz. Insofern ist ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen. Ihr macht das alles "ehrenamtlich", oder bekommt er dafür Geld. 

Ich kann im WEG aber keinen Hinweis darauf finden, dass es nicht zulässig sei. Der Architekt sollte aber keinesfalls auch noch Vorsitzender des Beirates sein und die anderen Mitglieder sollten ein bischen was von Buchhaltung verstehen.

1) Der Verwaltungsbeirat ist weder weisungsbefugt noch ein Aufsichtsrat. Er dient als Bindeglied zwischen Verwaltung und Gemeinschaft. 2) Bereitsmitglied = Verwalter ist möglich 3) Zu 2)... Hiervon ist abzuraten, da der Verwalter neutral und unabhängig sein soll. Hier besteht ein Interessenkonflikt. 4) Ich bezweifle, dass der Eigentümer weder Vermögensschadens- noch Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen kann. Konnte Ihre Frage damit beantwortet werden?

Im Gesetz steht auch nicht, dass der Verwalter bei seiner Abberufung aus wichtigem Grund NICHT stimmberechtigt ist. Und trotzdem darf er hier nicht mitabstimmen.

Ähnlich ist es auch hier - m.E. hält dies einer juristischen Prüfung nicht stand.

Insbesondere kann damit der Verwalter ja auch die Meinung des Beirats stark beeinflussen.

Wenn Du das, aus welchen Gründen auch immer, diese Doppelfunktion nicht akzeptieren willst, hättest Du bei einer Beschlußanfechtung sicherlich große Chancen.

Auf der anderen Seite, lohnt es sich nicht, wenn der Herr Architekt ein korrekter, umgänglicher Miteigentümer ist.

Leider habe ich bei dieser Berufsgruppe Eigentümer die massivsten Probleme. Die versuchen in der Regel mit aller Macht Ihre eigenen Interessen (zum Schaden/Leidwesen) der anderen durchzusetzen.

Ist so einer dann beides - dann ist Widerstand zwecklos.

Daher würde ich das nicht akzeptieren.


.... man muss sich immer wieder wundern, auf welch aberwitzige Ideen so rd. 5 Eigentümer kommen. So eine kleine WEG, aber wir HABEN einen Beirat.

Dabei sein war alles, und wenn der Beschluss bestandskräftig ist, ist er es.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung