Enterben wegen groben Undanks
Hallo, hier iene etwas komplizierte Frage. kann man ein Kind wegen groben Undanks enterben? Also auch vom Pflichtanteil? Wenn ja, was muss dieses Kind getan haben oder eben nicht getan haben? Reicht es aus, dass das Kind zwei Kinder hat und diesen erzählt, dass Oma und Opa sich nicht für sie interessieren, obwohl diese íhre Enkelkinder gar nicht kennen? Die Geburt der Kinder wurde auch nur durch Zufall bekannt (Eltern und Kind leben in einem kleinen Dorf). Der Kontakt ist seit Jahren nicht mehr vorhanden, wenn man sich zufällig trifft, wird man ignoriert oder wüst beschimpft.
Wäre super, wenn mir jemand helfen kann!
Danke
16 Antworten
Enterben kann man jeden... Der Pflichtteil (die Hälfte des üblichen Erbteils) bleibt, es sei denn, der Erbe ist gerichtlich als "erbunwürdig" festgestellt worden (nur bei erwiesenen Straftatbeständen zu Lasten des Erblassers). Dann bekommt er nichts.
Verstehe die Frage nicht... Der jenige, der etwas zu vererben hat entscheidet selbst, wem er das vererbt. Was für ein Pflichtanteil?
achso. ok. danke. das wusste ich nicht.
Besprich das am Besten mit einem Anwalt, dann machst Du nichts falsch...!
Wenn Sie Ärger bereiten wollen dann setzen Sie die Enkel als Alleinerben ein. Ihr Kind erhält zwar dann das Pflichtteil, ärgert sich aber zeitlebens schwarz! Das setzt natürlich voraus, dass sie auch was zu vererben haben, über das es sich lohnt, im Entgehensfall nachzudenken.
Da rate ich dir, diese Frage mit einem Notar zu besprechen, damit du auf der sicheren Seite bist.
Kinder bspw. erhalten, wenn ein Elternteil oder beide sterben, einen Pflichtanteil. Bsp: Eltern haben drei Kinder und sterben. Als Vermögen werden 300.000 € festgestellt. Somit sünden jedem Kind 100.000 € zu, falls keine anderen Erben eingesetzt sind. Haben aber die Eltern vor ihrem Tod ein Kind enterbt, so erhält es nur noch den Pflichtanteil, also 50%, in diesem Fall 50.000 €