Enterben wegen groben Undanks

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Enterben kann man jeden... Der Pflichtteil (die Hälfte des üblichen Erbteils) bleibt, es sei denn, der Erbe ist gerichtlich als "erbunwürdig" festgestellt worden (nur bei erwiesenen Straftatbeständen zu Lasten des Erblassers). Dann bekommt er nichts.

Verstehe die Frage nicht... Der jenige, der etwas zu vererben hat entscheidet selbst, wem er das vererbt. Was für ein Pflichtanteil?

Theissi 
Fragesteller
 29.11.2011, 11:59

Kinder bspw. erhalten, wenn ein Elternteil oder beide sterben, einen Pflichtanteil. Bsp: Eltern haben drei Kinder und sterben. Als Vermögen werden 300.000 € festgestellt. Somit sünden jedem Kind 100.000 € zu, falls keine anderen Erben eingesetzt sind. Haben aber die Eltern vor ihrem Tod ein Kind enterbt, so erhält es nur noch den Pflichtanteil, also 50%, in diesem Fall 50.000 €

MB2819  29.11.2011, 12:03
@Theissi

achso. ok. danke. das wusste ich nicht.

Besprich das am Besten mit einem Anwalt, dann machst Du nichts falsch...!

Wenn Sie Ärger bereiten wollen dann setzen Sie die Enkel als Alleinerben ein. Ihr Kind erhält zwar dann das Pflichtteil, ärgert sich aber zeitlebens schwarz! Das setzt natürlich voraus, dass sie auch was zu vererben haben, über das es sich lohnt, im Entgehensfall nachzudenken.

Da rate ich dir, diese Frage mit einem Notar zu besprechen, damit du auf der sicheren Seite bist.