Eltern möchten Haus an ein Kind übergeben und dass die übrigen Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten?

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Verstehe ich das jetzt richtig: die Freundin und der Bruder sollen verzichten und bekommen hierfür aktuell keine Gegenleistung?

Das Haus wird voraussichtlich im Wert noch steigen, ich nehme doch an, dass hier kein kompletter Erbverzicht, sondern am Pflichtteil fürs Haus verzichtet werden soll?

Die Übernehmerin kann doch auf noch nichts verzichten, da der Erbfall noch nicht eingetreten ist. Inwieweit das Restvermögen bei Tod der Eltern noch vorhanden ist, sei mal dahin gestellt. Und der Passus gibt nur Sinn, wenn die Eltern gleichzeitig Freundin und Bruder per Testament als Erben einsetzen. Ansonsten eröffnet sich pro Elternteil bei Tod die gesetzliche Erbfolge. Auf welchen Betrag die Schwester dann hier tatsächlich verzichtet hat...

Was ist mit deinem Plan, wenn S zahlungsunfähig wird?

Ohne die Familie zu kennen..., aber ich finde die Idee bescheiden. Warum kann S nicht der Schwester ~ 225.000 € (1/3 Hauswert minus Familienrabatt) jetzt ausbezahlen und für den Bruder würde ich mir was in Richtung Rentenzahlung einfallen lassen.

Wenn die Eltern dann tatsächlich sterben, wird geteilt was noch über ist.

Meine Meinung würde ich hierzu gegenüber den Eltern durchaus kundtun. Natürlich immer verbunden mit dem Risiko, dass die Eltern mit S zum Notar gehen und noch ein Testament schreiben, in welchem sie S zur Alleinerbin einsetzen.

Bin ich froh, dass es bei mir nichts zu erben gibt ;)

Verstehe ich das jetzt richtig: die Freundin und der Bruder sollen verzichten und bekommen hierfür aktuell keine Gegenleistung?

Der Vater hat wohl gesagt, dass er der Freundin und dem Bruder in 10 Jahren jeweils 100t€ auszahlen wird?

Das Haus wird voraussichtlich im Wert noch steigen, ich nehme doch an, dass hier kein kompletter Erbverzicht, sondern am Pflichtteil fürs Haus verzichtet werden soll?

Ja genau, sorry wenn ich es missverständlich formuliert hatte... ist halt einfach nicht meine Baustelle.

Ohne die Familie zu kennen..., aber ich finde die Idee bescheiden. Warum kann S nicht der Schwester ~ 225.000 € (1/3 Hauswert minus Familienrabatt) jetzt ausbezahlen und für den Bruder würde ich mir was in Richtung Rentenzahlung einfallen lassen.

Weil die spinnen. Das sind so "Altbauern", die "halten ihr Zeugs zusammen", kann ja nicht sein, dass man dann wegen dem Auszahlen einen Kredit aufnehmen muss 0.o... uuuund: Zwischen Freundin und Bruder soll es gerecht ablaufen, das ist Papa und Mama ganz wichtig (das es zwischen Schwester und den restlichen Kinder nicht fair abläuft, interessiert sie nicht....)

 ich mir was in Richtung Rentenzahlung einfallen lassen.

Aber das klingt doch interessant. Kannst du das noch ein bisschen ausführen bitte?

Bin ich froh, dass es bei mir nichts zu erben gibt ;)

Dito :D

@Dommie1306
Der Vater hat wohl gesagt, dass er der Freundin und dem Bruder in 10 Jahren jeweils 100t€ auszahlen wird?

Ja schön, dann soll er dies in dem Vertrag mit S auch niederschreiben. Ggfls mit einer Sicherungshypothek am Gebäude absichern. Auch in der Familie sind Worte nur Schall und Rauch. Eine Versicherung, die er jetzt erst anspart- dafür gibt es keine Unterschrift - auch wenn die Chancen, dass das Haus noch in den Ergänzungsanspruch geht, statistisch relativ schlecht aussieht. Wenn er mich als "schwarzes" Schaf sehen will, dann verhalte ich mich auch so.

Rentenschuld ist evtl für den Bruder interessant, da es unter Umständen nicht zu einer Kürzung des Bezuges kommt..Sollte man aber vorher mit einem Sozialrechtler abklären.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/reallast-als-sicherungsmittel-32-rentenschuld_idesk_PI17574_HI3521335.html

Wie Eltern dies dann mit Schwester klären- kann der Notar bestimmt bessere Ideen beisteuern.

Und der Hintergedanke der Eltern mit Pflege und Betreuung mag vielleicht aufgehen, aber wie alt ist S - ist die Lebensplanung schon so klar?

So Spezialisten habe ich in meiner Nachbarschaft auch, ja Tochter wohnt noch im Haus und ist Eigentümer- die pflegebedürftigen Eltern mit Wohnrecht würden aber im Dreck ersticken > wenn sich nicht andere kümmern würden. Macht aber nix, Tochter ist immer noch die Beste, es lebe die rosarote Brille. Aber Fehler hat man auch noch nie zugegeben.

Ich denke, und das meine ich so - ich habe schon mehrere "explosive" Erbsituationen mitbekommen im direkten Umfeld - dass man die Wünsche der Eltern berücksichtigen sollte.

Ich finde diese Denke die sich hier weit durchgesetzt hat, dass man Anspruch auf "die Avere" der Eltern habe, im Grunde sogar den Pflichtteilsanspruch, im Grunde ganz schön anmaßend und durch nichts gerechtfertigt.

Geschwister haben fast immer eine "Neidproblematik", jeder sieht sich selbst als den Benachteiligten usw. und wirklich gerecht kann man diese Dinge, vor allem wenn Immobilien in Verbindung mit zu wenig Bargeld im Spiel sind, nicht verteilen.

Wie gesagt, ich meine, die Wünsche der Eltern sind zu respektieren.

Danke für das Teilen deiner Meinung... aber das trau ich mir nicht ihr zu sagen ;-)

@Dommie1306

Das wird leider viel zu selten gesagt, finde ich!

Aber ich verstehe schon was Du meinst.

Wie alt sind denn die Eltern?

Rechtlich gesehen wollen die Eltern eine Schenkung vornehmen und findet diese min. 10 Jahre vor dem Versterben des Erblassers statt, dann würde das Haus gar nicht zur Erbmasse hinzu gezählt und die anderen Geschwister hätten dadurch gar keinen Pflichtanteil.

Sterben die Eltern früher, dann kommt es darauf an, wie lange die Schenkung her ist. ich glaube 10% pro Jahr seit Schenkung war da die Summe, um die sich der Pflichtanteil verringert, bis bei 10 Jahren eben die 100% erreicht sind.

Ich sehe halt nicht, in wie fern da eine rechtliche Handhabe wäre. Deine Freundin ist mehr oder weniger auf den guten Willen der Schwester und Eltern angewiesen. So stellt sich das für mich dar.

Jeweils 62...

Ja, das war auch mein Gedankengang. Danke für die Bestätigung :-)

  1. Ihre Begrüßung mit "Schwarmintelligenz" ist so abstoßend und unpassend, dass ich es eigentlich ablehnen muss, mich mit ihren Fragen zu befassen.
  2. Ich will nur soviel sagen, dass ich verstehe, dass die Eltern vermeiden wollen, dass ihr Vermögen später einmal an den offenbar völlig "missratenen" Sohn und an die Tochter kommt, die befürchten muss, dass ihr - offenbar ebenfalls mssratener Ehemann das Vermögen an sich bringt. Es kann daher nur vernünftig sein, wenn die "wohlgeratene" Tochter S das Haus, vermutlich gegen Eintragung eines Dauerwohnrechts oder Nießbrauchs für die Eltern übernimmt, Wenn die Eltern dann noch 10 Jahre leben, würde auch die Notwendigkeit entfallen, den Wert des Hauses (der durch das Wohn- oder Nießbrauchsrecht bzw. dessen Kapitalisierung ohnehin vermindert wird) nach deren Tod der Eltern dem Nachlass zwecks Pflichtteilsergänzung hinzu zu rechnen.
  3. Dass Sohn und Tochter etwas dagegen haben, auf ihre Pflichtteile zu verzichten, ist aus deren Sicht allerdings verständlich. Das wird nur funktionieren, wenn die Eltern denen einen finanziellen Ausgleich bieten, der ihre jetztige Situation wesentlich verbessert. Aber ein Druckmittel, dass die Eltern so etwas tun wird es ebenso wenig geben wie ein Druckmittel, dass Sohn und Schwester auf die Pflichtteile (nebst Ergänzung bei Erbfall vor Ablauf der 10 Jahre, allerdings jährlich um 10% gemindert) verzichten.
  4. Hilfe durch einen Anwalt, der Kenntnis über die gesamten familiären und finanziellen Verhältnisse bekommen müsste, wäre hier angezeigt. Die Community kann hier nur ganz grobe und allgemeine Hilfe geben.
Ihre Begrüßung mit "Schwarmintelligenz" ist so abstoßend und unpassend, dass ich es eigentlich ablehnen muss, mich mit ihren Fragen zu befassen.

Dann danke, dass du dennoch eine Antwort mit über 1600 Zeichen geschrieben hast. Wer mich auf der Plattform kennt weiß, dass ich so schreibe und hatte weder hier noch auf anderen Plattformen jemals ein Problem mit dieser Eröffnung. Wenn es dich persönlich gekränkt hat, tut es mir dennoch Leid.

Zum Inhaltlichen: Danke für die Ausführung.

@Dommie1306

Entschuldigung akzeptiert - wahrscheinlich gehören wir zu unterschiedlichen Generationen, in denen auch unterschiedliche Begrüßungsrituale gehören !

@sergius

Danke dir ;-)

Möglich... bist tatsächlich der erste seit über einem Jahrzehnt, der sich darüber beschwert hat - werde in Zukunft dennoch an meiner Begrüßung arbeiten :-)

@sergius

Hallo sergius!

Warum ist der Begriff "Schwarmintelligenz" als Begrüßunf abstoßend!

"Definition: Schwarmintelligenz meint den gezielten Einsatz von Fähigkeiten von Individuen und der Macht der Masse zur Lösung von Problemen und Bewältigung von Anforderungen."

(https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/schwarmintelligenz-54132)

Das fragt ernsthaft

gufrastella

Bei meiner Mutter war das auch ähnlich

die Geschwister haben offiziell auf ihren Hausanteil verzichtet, dafür hat meine Mutter auf das restliche Erbe verzichtet (2. Grundstück mit uraltem Haus was aber wenig Wert ist + restliches Geld)

natürlich wurde alles notariell beglaubigt