Patchwork - Wer erbt das Haus / Stiefkinder "enterben"? Welche Möglichkeiten hat man?

6 Antworten

das geht nicht

seine kinder haben immer erbanspruch auf seinen teil

dann darf das haus nur dir gehören, dann müsst ihr gleich da die weichen stellen und das haus nur auf dich eintragen lassen

ansonsten sind sie immer davon auch erbberechtigt

wird wohl ein ehevertrag die wahl sein

Nein, die Kinder sind nicht immer "erbberechtigt". Und zwar dann nicht, wenn sie enterbt wurden, was mit einem Testament innerhalb von 5 Minuten möglich ist.
Du verwechselst nämlich den Erbteil mit dem Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteilsanspruch i.H.d. Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist ein Geldanspruch. Eigentum am Hausgrundstück wird nicht erworben.

Wie regelt man dies am besten?

Du kannst von deinem Mann schlecht erwarten, dass er das Haus mitfinanziert aber nicht Miteigentümer wird. Trennt ihr euch, stünde er mit leeren Händen da und müßte seine Koffer packen. Welche Basis soll diese Ehe haben? Frei nach Schiller "Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr darf gehen?"

Du kannst von deinem Mann schlecht erwarten, dass er seine erstgeborenen Kinder erbrechtlich schlechter stellt als seine nachgeborene(n). Was soll das den Geschwistern sagen? Euer Vater hat euch weniger lieb, ihr seit zweitrangig?

Klären wir mal die gesetzliche Erbfolge: Demnach beerbst du deinen Mann (wie er dich) zu 1/2 und seine bzw. dein (euer) Kind teilen die andere Hälfte.

Wäre das nicht bevorzugt genug, wenn euer gemeinsames Kind 1/2 von deinem Nachlass als Witwe erhielte? Sogar alles, wenn du als Längstlebende verstirbst, denn seine erstgeboren Kinder sind als Schwiegerkinder von deiner Erbfolge ausgeschlossen?

Und sich seine/eure Kinder je 1/6 neben dir zu 1/2 (3/6) am Nachlass deines Mannes teilen?

Machst du dir ernsthaft Sorgen, als Witwe zweimal 1/6 oder 16.666 EUR als Miteigentumsanteil an die Stiefkinder nicht auszahlen zu können, wenn du 3/4 oder 175.000 EUR Mteiegentumsanteil hälst?

Ich sehe da keinen Regelungsbedarf. Wie denkt dein Mann darüber?

G imager761

Die anderen beiden Kinder sind anderweitig finanziell im Todesfall abgesichert. Von dem her wird niemand benachteiligt. Aber tut ja jetzt nichts zu Sache. Hat immer seine Gründe warum man etwas auf eine bestimmte Weise regeln möchte.

Wer weiß ob ich in 20-30-40 Jahren das Geld hätte um 2 Kinder "auszubezahlen". Ggf. müsste ich dann das Haus (in das wir viel Arbeit  und Zeit investieren) verkaufen müssen. 

Meinem Mann wäre mit einem Grundbucheintrag nur auf mich einverstanden da er meine Bedenken versteht. Es wäre nur die Frage was im Falle einer Scheidung wäre ob man dann einen Ehevertrag aufsetzen könnte in dem ich Ihm zusichere das ich Ihm 50% zustehen.

Für Ihren Mann wird ein lebenslängliche Wohnrecht, löschbar mit Todesnachweis  im Grundbuch eingetragen.

Er hat die Sicherheit dort bis zu seinem Tod wohnen zu können und Sie als alleinige Eigentümerin vererben nur an Ihre leiblichen Abkömmlinge.

Stiefkinder haben keinen Erbanspruch, außer man bedenkt diese testamentarisch.

nur wenn stiefkinder testamentarisch bedacht werden, erben sie, sie sind von der gesetzlichen erbfolge ausgeschlossen

Laßt Euch von einem Anwalt beraten!