Ist einen Energieausweis zu erstellen hier unmöglich?

3 Antworten

Die derzeitige Version der ENEV konkretisiert die Ausstellpflicht von Energieausweisen. Es gilt z.B. in Wohngebäuden mit 5 oder mehr Wohnungen oder in Häusern deren Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt wurde oder in Häusern die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen, .....Quelle: https://www.energieausweis-vorschau.de/energieausweis/verbrauchspass-moeglich.html............ dass ein einfacher verbrauchsorientierter Energieausweis erstellbar wäre.

Das alles trifft aber auf ihr beschriebenes Haus nicht zu. Demzufolge müsste ein bedarforientierter Energieausweis erstellt werden. Der ist zwar kostenintensiv, aber möglich. Bei dieser Ausweisart kommt es nicht darauf an womit bisher geheizt wurde, sondern wie der Gebäudezustand ansich ist.

Darauf aufbauend lassen sich fällige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen planen und bei der kfw-bank Fördermittel beantragen.

Allerdings ist es auch richtig, dass der Käufer auf die Ausstellung (Vorlage) eines Energieausweises verzichtet. Wenn er das Haus abreißen will, braucht ihm kein Energieausweis vorgelegt zu werden, wozu?

Es kommt auf die richtige Formulierung im Kaufvertrag an. Da ein Eneriepas nicht ausgestellt werden kann, ist es klar besser, wenn der Käufer ausdrücklich auf den Eenergiepaß verzichtet.

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