Ist einen Energieausweis zu erstellen hier unmöglich?
Hallo zusammen, ich bin verwirrt und erhoffe mir hier ein wenig Licht in mein Dunkel. Das Haus meiner Schwiegereltern soll verkauft werden. Zechenhaus von 1921, nicht Denkmalgeschützt, 72qm, keine Dämmung, Isolierfenster. Ein Dipl.Ing. und Bausachverständiger hat ein Wertgutachten erstellt. Zum Energiepass sagt er mir, dass dieser nicht auszustellen geht, da das Haus nur mit einem Kohleofen (sie haben die Kohle fast kostenlos bekommen) geheizt wurde und keine Dämmung vorhanden ist. Ich solle mir vom Käufer einen Verzicht für den Energieausweis unterzeichnen lassen.
Ich verstehe es nicht. Er ist Pflicht, kann aber in dem Fall nicht ausgestellt werden? Es kann doch drinstehen das es nicht effizient ist.
Im Voraus Danke für eventuelle Antworten.
Klaus
3 Antworten
Die derzeitige Version der ENEV konkretisiert die Ausstellpflicht von Energieausweisen. Es gilt z.B. in Wohngebäuden mit 5 oder mehr Wohnungen oder in Häusern deren Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt wurde oder in Häusern die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen, .....Quelle: https://www.energieausweis-vorschau.de/energieausweis/verbrauchspass-moeglich.html............ dass ein einfacher verbrauchsorientierter Energieausweis erstellbar wäre.
Das alles trifft aber auf ihr beschriebenes Haus nicht zu. Demzufolge müsste ein bedarforientierter Energieausweis erstellt werden. Der ist zwar kostenintensiv, aber möglich. Bei dieser Ausweisart kommt es nicht darauf an womit bisher geheizt wurde, sondern wie der Gebäudezustand ansich ist.
Darauf aufbauend lassen sich fällige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen planen und bei der kfw-bank Fördermittel beantragen.
Allerdings ist es auch richtig, dass der Käufer auf die Ausstellung (Vorlage) eines Energieausweises verzichtet. Wenn er das Haus abreißen will, braucht ihm kein Energieausweis vorgelegt zu werden, wozu?
Es kommt auf die richtige Formulierung im Kaufvertrag an. Da ein Eneriepas nicht ausgestellt werden kann, ist es klar besser, wenn der Käufer ausdrücklich auf den Eenergiepaß verzichtet.
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