Vermieter hat keinen Energieausweis - was tun?
Hallo,
ich brauche da mal etwas Schützenhilfe ... Es gibt gerade sehr viel Stress weil in meiner Wohnung alles feucht und zügig ist. Ich habe daraufhin eine Mietminderung angekündigt und die Vorlage des Energiepasses gefordert (Immobilie wurde 1974 gebaut). Darauf hin hat ein Anwalt aus allen Rohren zurück gefeuert, meine Passage mit der Forderung zur Vorlage des energiepasses aber komplett aussenvor gelassen (zu 99,99% gibt es den nicht) ... Nun meine Frage: Im Internet ist zu lesen, dass die Strafe bei Vermietung ohne Ausweis recht Hohe Strafen drohen - wo kann man das Anzeigen und gibt es wirklich bereits Verurteilungen?
Danke
Andre
6 Antworten
Was nützt dir der Ausweis denn bei deinem Problem? Gar nichts. Wenn alles feucht ist lass einen Gutachter kommen , der soll feststellen ob ein baulicher Mangel vorliegt und wenn ja, hat dein Vermieter für Abhilfe zu sorgen.
Nichts dergleichen, ein Vermieter muss keinen Energieausweis haben...
Hallo, ein Energieausweis ist nur bei verkäufen oder beim neu vermieten notwendig. Wenn du also schon länger drinwohnst hast du pech den bis vor einigen Jahren gab es noch keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweis. Außerdem gibt es jetzt auch nur eine Pflicht für einen Verbrauchsabhängigen Energieausweis der doch sehr einfach gestrickt ist und aus dem nicht der Zustand des Gebäudes hervorgeht. Ich würde in einen Mieterschutzbund eintreten und mich da beraten lassen.
Es gibt gerade sehr viel Stress weil in meiner Wohnung alles feucht und zügig ist. Ich habe daraufhin eine Mietminderung angekündigt
Hoppla, über den Schaden hast du aber schon vorher (nachweilich schriftlich) in Kenntnis gesetzt und (ebenos) zur Mäneglbeseitigung aufgefordert, oder?
und die Vorlage des Energiepasses gefordert [...] Forderung zur Vorlage des energiepasses aber komplett aussenvor gelassen (zu 99,99% gibt es den nicht)
Das ist zutreffend. Der VM ist weder zur unaufgeforderten Vorlage verpflichtet noch muss er den nachträglich dem M nachweisen. Nur bei Neuvermietung auf ausdrückliches Verlangen ist der dem Mietinteressenten der EA vorzulegen - der entscheidet bei Nichtvorlage eben über Anmietung oder Verzicht :-O Der EA ist kostenpflichtig, alle 10 Jahre wieder - warum soll sich das ein VM freiwillig antun?
dass die Strafe bei Vermietung ohne Ausweis recht Hohe Strafen drohen - wo kann man das Anzeigen und gibt es wirklich bereits Verurteilungen?
Dazu gibt es keinerlei Rechtsgrund :-O
G imager761
Hoppla, über den Schaden hast du aber schon vorher (nachweilich schriftlich) in Kenntnis gesetzt und (ebenos) zur Mäneglbeseitigung aufgefordert, oder?
Korrekt, Einschreiben Rückschein ...
Entschuldigt die Frage, ich wollte nur wissen wie es sich genau mit dem Energiepass verhält ...
Seit wann besteht dein Mietvertrag?
Ich müsste mal googeln wann der Stichtag war für die Vorlage des EP´s
Er braucht keinen Energiepass bei Neubauten, dazu gehört auch das von dir beschriebene.
Für Neubauten und grundlegend sanierte Immobilien ist die Berechnung ohnehin Bestandteil der vorgeschriebenen Wärmebedarfsberechnung, einen extra Energieausweis braucht der Eigentümer nicht.
Schau mal ob das alles auf dich zutrifft:
http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/energiepass/energiepassaid50204.html
Ich denke seit dem 01.01.2009 schon: http://www.energieausweis-vorschau.de/energieausweis/wer-braucht-den-energiepass.html
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die zwischen Anfang 1966 und 1. November 1977 errichtet wurden: Ein Energieausweis ist ab 1. Januar 2009 vorgeschrieben. Bis 1. Oktober 2008 herrscht Wahlfreiheit zwischen der bedarfsorientierten Variante und der verbrauchsorientierten Version, danach ist der Bedarfsausweis Pflicht.
- Gibt es da schon Urteile?
Ja sieht so aus.
§ 16 EnEV
Zitat:
"Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat. Satz 1 gilt entsprechend für den Eigentümer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermietung, der Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit."
Bist Du ein POTENTIELLER Mieter???
Nö, definitiv nicht...
Das ist völlig irrelevant, da ein Mieter gem. EnEV grundsätzlich und ausnahmslos KEIN Recht auf Vorlage eine Energiepasses hat...
Seit dem 01.04.2010