Energie Pauschale 300 Euro?

4 Antworten

Nein, das bekommt jeder einkommensteuerpflichtige Bürger wenn ich es richtig verstehe mit einer der nächsten Gehaltsabrechnung.

Jack334 
Fragesteller
 24.03.2022, 12:59

Aber Minijob unter 450 Euro net oder ?

verreisterNutzer  24.03.2022, 13:01
@Jack334

Bist du Einkommensteuerpflichtig? Evtl. lohnt es sich dann, eine Einkommensteuererklärung zu machen?!?

Ich glaube, wenn man eine Steuer-ID hat, dann bekommt man das auch? Bin aber nicht sicher?!?

FordPrefect  24.03.2022, 13:05
@verreisterNutzer

*seufz*

Keine ESt-Pflicht, kein Zuschuss vom AG zum Gehalt.

Helefant  24.03.2022, 18:42
@verreisterNutzer

Jeder, der in Deutschland gemeldet ist, hat eine Steuer-ID. Und jeder, der in Deutschland gemeldet ist, ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Egal ob er Ein Einkommen hat oder nicht.,

Jack334 
Fragesteller
 25.03.2022, 13:40
@Helefant

Also bekommt auch ein Minijob die 300 Euro?

verreisterNutzer  25.03.2022, 13:41
@FordPrefect

Als Selbstständiger kannst du es aber in Abzug bringen irgendwo ... also du bekommst es auch.

Im Übrigen sind es dann halt nicht 300 Euro sondern in Abhängigkeit von deinem Steuersatz bisschen weniger :)

verreisterNutzer  25.03.2022, 13:42
@Jack334
Also bekommt auch ein Minijob die 300 Euro?

Also ganz sicher weiß man es doch erst, wenn man es bekommen hat. Deshalb würde ich noch bisschen abwarten.

Soweit ich gehört habe, bekommt es jeder, der einen sozialversicherungspflichtigen Job hat. Aber nagle mich jetzt darauf nicht fest.

FordPrefect  25.03.2022, 14:13
@Jack334
Also bekommt auch ein Minijob die 300 Euro?

Nein. Bei einem Minijob gibt es keine ESt-Last, also auch keinen Zuschuss.

FordPrefect  25.03.2022, 14:13
@verreisterNutzer
Soweit ich gehört habe, bekommt es jeder, der einen sozialversicherungspflichtigen Job hat

Eben - und bei einem Minijob trifft das nicht zu.

FordPrefect  25.03.2022, 14:19
@verreisterNutzer
Als Selbstständiger kannst du es aber in Abzug bringen irgendwo .

Wat?

Das ist jetzt völlig daneben. Hier wird überhaupt nichts "in Abzug gesetzt", die höheren Kosten senken den Gewinn. Wenn ich als Selbstständiger ohne Gehaltseingang diese € 300.-- nicht bekomme, werde ich demzufolge entsprechend schlechtergestellt alleine aufgrund meiner beruflichen Stellung gegenüber einem Angestellten - und das ist mMn verfassungswidrig.

verreisterNutzer  25.03.2022, 14:20
@FordPrefect

Bei Selbstständigen wird die Steuervorauszahlung gesenkt!

Außerdem bekommen die sozialversicherungspflichtigen die 300 Euro auch nicht, weil sie nämlich versteuert werden müssen.

schlechtergestellt alleine aufgrund meiner beruflichen Stellung gegenüber einem Angestellten

Was sollten die ganzen Mini-Job-Pendler sagen?? Ich glaube nicht, das du da gute Karten im Sinne von "verfassungswidrig" hast ...

FordPrefect  25.03.2022, 14:25
@verreisterNutzer
Bei Selbstständigen wird die Steuervorauszahlung gesenkt!

*seufz*

MannMannMann - was schrieb ich denn gestern dazu?

Aprilscherz!

Die Absenkung der Steuervorauszahlung ist doch kein Ersatz für eine Einmalzahlung!. Die VZ kann jeder Veranlagte selbst absenken lassen auf formlosen Antrag hin. Damit hat er doch genau € 0.-- mehr eingenommen als vorher! Schließlich ist die VZ eine *Voraus*zahlung der ESt des Selbstständigen - die aus bereits versteuerten oder laufenden Einkünften *voraus*gezahlt werden muss. Das ist keine Einnahmemehrung, sondern ein politisches Feigenblatt, die den Staat exakt gar nichts kostet. Denn an der Steuerlast ändert sich ja durch die VZ nichts, die muss dann eben im Rahmen der ESt um den entsprechenden Betrag erhöht wieder bezahlt werden. Wie kann man das nur nicht verstehen?

Was sollten die ganzen Mini-Job-Pendler sagen?

Die zahlen ja auch keine ESt - im Gegensatz zum Selbstständigen.

Der Zuschuss ist wieder mal typisch SPD-Etikettenschwindel. Erhalten sollen ihn ale "steuerpflichtigen Erwerbstätigen" - ausgezahlt wird er aber über den AG, womit Selbstständige leer ausgehen. Die Anmerkung, dafür würde für diese Gruppe die ESt-VZ um € 300.-- gesenkt, ist nicht mal als Scherzartikel zum 1.4. brauchbar.

DerSchopenhauer  24.03.2022, 12:44
steuerpflichtigen Erwerbstätigen

Wenn "Erwerbstätige" gemeint sind, dann sind das Arbeitnehmer + Selbständige

FordPrefect  24.03.2022, 12:46
@DerSchopenhauer

Tja - SPD-Sprech halt. Die Arbeitsgruppe hat Selbstständige explizit aus der Erstattung ausgenommen, weil die keinen AG haben. Es profitiert insofern nur der in seiner eigenen Firma angestellte GF. Alle anderen Selbstständigen gehen leer aus. Siehe:

"Für Selbstständige soll im Gegenzug die Vorauszahlung der Einkommenssteuer um 300 Euro gesenkt werden."

Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Ampel-beschliesst-Einmalzahlungen-und-Entlastungen-article23220693.html

DerSchopenhauer  24.03.2022, 12:46
@DerSchopenhauer

Ich zitiere rp-online:

Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen werde einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt.

Typisch Journalismus:

Dann wäre der Begriff "Erwerbstätigen" falsch, weil ja später von "Gehalt" gesprochen wird.

FordPrefect  24.03.2022, 12:47
@DerSchopenhauer

Das liegt wohl daran, dass sich die meisten Journalisten ein Leben als Selbstständige ohne festes Gehalt gar nicht mal im Traum vorstellen könnten.

DerSchopenhauer  24.03.2022, 12:54
@FordPrefect
Süddeutsche-Online:

"Gezahlt werden soll das Geld [300 €] allen steuerpflichtigen Erwerbstätigen, es muss aber versteuert werden."

FordPrefect  24.03.2022, 12:57
@DerSchopenhauer

Ja - Kurzmeldung, die der Redakteur vermutlich ebenfalls mangels besseren Wissens so hat durchgehen lassen. Selbe Seite weiter oben:

"Jeder Erwerbstätige bekommt mit dem Gehalt eine Einmalzahlung von 300 Euro."

Sic. Selbstständige sind halt aus Journalistensicht keine Erwerbstätigen...

DerSchopenhauer  24.03.2022, 12:59
@FordPrefect

Warten wir erst einmal die offizielle schriftliche Version der Bundesregierung ab - die Journaille ist nicht mehr zu ertragen...

FordPrefect  24.03.2022, 13:06
@DerSchopenhauer

Scheint so zu sein, wie es N-TV gemeldet hat:

Zitat:

"Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Die Pauschale unterliege der Einkommensteuer, hieß es. Selbständige sollen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten."

Zitat Ende, Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/spritpreis-sinkt-einmalbonus-fuer-kinder-billige-oepnv-tickets-ampel-beschliesst-zuschuss-von-300-euro-fuer-alle-erwerbstaetigen/28194876.html

*kopfschuettel*

Ich farge mich zudem, ob das verfassungsrechtlich überhaupt machbar ist. Denn auch wenn der ESt-pflichtige AN das versteuern muss, wird er ja unbegründeterweise besser gestellt als der ESt-pflichtige Selbstständige, dessen VZ sich reduziert. Denn Letzteres ist nur eine Verrechnungsfrage, während Ersteres ein direkter Zuschuss des Staates ist. Ich habe erhebliche Zweifel, dass das überhaupt geht.

DerSchopenhauer  24.03.2022, 13:19
@FordPrefect

Das ist alles wieder einmal absurd und ein Bürokratiemonster...

verreisterNutzer  24.03.2022, 12:59
ausgezahlt wird er aber über den AG, womit Selbstständige leer ausgehen

Hast Du eine Steuer-ID? Wenn ja, dann bekommst du es vermutlich auf Basis der SteuerID ausbezahlt?!?

FordPrefect  24.03.2022, 13:00
@verreisterNutzer

*seufz*

Leute, lest es euch doch selbst durch.

Selbstständige gehen dem Stand der Veröffentlichung nach leer aus. So ist es politisch gewollt.

juergen63225  25.03.2022, 09:59

Also wenn jemand ein hohes Einkommen hat, mit einem SUV als Firmenwagen, den er versteuern muss, aber die Firma stellt eine Tankkarte zur Verfügung, dann bekommt der trotzdem die 300 Peanuts ?

selten hat eine Regierung so eine unsinnige Geldverschwendung beschlossen !

FordPrefect  25.03.2022, 10:02
@juergen63225

Es geht sogar noch besser. Der angestellte GmbH GF, der gleichzeitig auch Gesellschafter der GmbH ist, bekommt zusätzlich zu seinem vermutlich fünfstelligen Gehalt on top die € 300.--, weil er ja von seiner GmbH ein Gehalt bezieht. Der Gemüsehändler, der seinen Laden als Einzelunternehmer führt, bekommt sie nicht, weil es keine Gehaltszahlung gibt.

verreisterNutzer  25.03.2022, 14:14
Die Anmerkung, dafür würde für diese Gruppe die ESt-VZ um € 300.-- gesenkt, ist nicht mal als Scherzartikel zum 1.4. brauchbar.

Moment, man muß die 300 Euro versteuern - auch die "steuerpflichtigen" bekommen die 300 Euro deshalb nicht komplett ausbezahlt!

FordPrefect  25.03.2022, 14:20
@verreisterNutzer

Nein - aber sie bekommen sie immerhin. Als Selbstständiger müsste ich die natürlich als Gewinnmehrung ebenso versteuern. Aber da gehe ich ja leer aus.

Das soll wohl der Arbeitgeber auszahlen, der es dann wieder zurückbekommt. Somit können das nur Arbeitnehmer bekommen.

Jack334 
Fragesteller
 24.03.2022, 12:40

Also ist quasi jeder Arbeitnehmer berechtigt der zumindest versichert ist das er ein Auto hat

Oma1705  24.03.2022, 12:41
@Jack334

So hört sich das an.

Jack334 
Fragesteller
 24.03.2022, 12:41
@Jack334

Bzw angemeldet ist ?

FordPrefect  24.03.2022, 12:45
@Jack334

Nein. Es geht nicht um das KFZ, sondern um die Energiekosten insgesamt. Den Zuschuss erhält jeder erwerbstätige Steuerzahler über den AG, aber scheinbar eben nur, wenn es sich auch um eine steuerpflichtige Beschäftigung handelt.

Oma1705  24.03.2022, 12:46
@FordPrefect

Ja, so habe ich es auch vernommen. Allerdings gehen die Rentner leer aus.

Jack334 
Fragesteller
 24.03.2022, 12:47
@Oma1705

Das heißt sobald ich legal arbeite und Steuer bezahle ,bekomme ich die 300 Euro vereinfacht gesagt ?

Oma1705  24.03.2022, 12:47
@Jack334

Sollte so sein

Jack334 
Fragesteller
 24.03.2022, 12:48
@Oma1705

Zählt das auch ein Nebenjob?

Oma1705  24.03.2022, 12:48
@Jack334

Wenn Du mehr als 450 Euro verdienst.

Jack334 
Fragesteller
 24.03.2022, 12:49
@Oma1705

Und darunter?

Oma1705  24.03.2022, 12:49
@Jack334

Darunter zahlst Du auch keine Steuer.

Jack334 
Fragesteller
 24.03.2022, 12:57
@Oma1705

Also sobald es über 450 Euro sind bekommt man die 300 Euro?

Oma1705  24.03.2022, 13:01
@Jack334

Sollte so sein. Das geht wahrscheinlich aber nicht ab morgen.